von Nick Lüthi

Leistungsschutzrecht ist vom Tisch

Als Abwehrinstrument gegen Google und andere «Trittbrettfahrer» im Netz forderten die Schweizer Verleger ein Leistungsschutzrecht. Jetzt buchstabiert die Verbandsspitze zurück. Ein solches Sonderrecht brauche es gar nicht.

Überraschende Töne am Rande einer Medienkonferenz des Verbands Schweizer Medien. Im Gespräch mit der MEDIENWOCHE sagt Geschäftsführer Urs F. Meyer: «Ein Leistungsschutzrecht ist für den Verband kein Thema mehr.» Man meint sich verhört zu haben und fragt nach. Meyer präzisiert: «Uns ist es natürlich weiterhin ein zentrales Anliegen, dass die Inhalte der Verlage angemessen geschützt werden.» Aber dazu sei das Leistungsschutzrecht nicht das geeignete Mittel. Punktuelle Anpassungen des geltenden Urheberrechts reichten vollauf.

Damit rückt der Verband von seiner bisherigen Position ab, die stark von der Entwicklung in Deutschland beeinflusst war. So forderten die Verleger seit 2011 wiederholt, das Urheberrecht sei «durch die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen zu ergänzen». Spitzenleute aus Verlagen und Redaktionen propagierten die Notwendigkeit eines solchen Sonderrechts in Interviews und Brandreden: Nur so lasse sich der widerrechtlichen Verwendung von Inhalten durch Google und anderen «Trittbrettfahrern» ein Riegel schieben.

Das Abrücken des Verband von der Maximalforderung begründet Meyer mit dem Hinweis auf die schweizerische Rechtssystematik: Ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild vertrage sich schlecht mit dem hiesigen Urheberrecht. Ein bekanntes Argument. Urheberrechtsspezialisten haben in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Sonderrecht für Verlage wenig sinnvoll sei und das geltende Gesetz genügend Möglichkeiten biete, um die unautorisierte Weiterverwendung redaktioneller Inhalte zu unterbinden. Bis zu dieser Einsicht hat es bei den Verlegern gedauert, aber jetzt sind sie so weit.

Dass in Sachen Leistungsschutzrecht längst nicht alles so heiss gegessen wird, wie es gekocht wurde, zeichnete sich bereits anfangs Jahr ab. An der Dreikönigstagung schaltete Pietro Supino einen Gang zurück. Der Tamedia-Präsident und Jurist machte klar, dass die Schweizer Verleger, im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen, keine kollektive Verwertung von Urheber- oder verwandten Schutzrechten anstrebten: «Uns geht es um die Anerkennung der Leistung», sagte Supino. Das ist jetzt auch die offizielle Position des Verlegerverbands.

Für die weiteren Diskussionen um allfällige Anpassungen des Urheberrechts, unter anderem in der Arbeitsgruppe Agur12, ist das ein positives Signal. Das «Leistungsschutzrecht» hat sich zunehmend zu einem inhaltsleeren Kampfbegriff entwickelt. Mit der Neupositionierung des schweizerischen Verlegerverbands ist der Konflikt zwar nicht ausgestanden, aber die Grundlagen gelegt für eine konstruktive Auseinandersetzung. Die Entwicklung in Deutschland darf dabei nicht mehr länger als Vorbild dienen. Mit der dortigen Einführung eines Leistungsschutzrechts per 1. August entsteht ein bürokratischer und rechtlicher Popanz, der nicht (Rechts)sicherheit, sondern viel mehr Verunsicherung schafft.

Leserbeiträge

bugsierer 26. Juni 2013, 17:30

weiss herr neininger schon bescheid? und bobby california?

Ruedi Lindegger 27. Juni 2013, 12:53

Vor kurzem wurde bekannt, dass Google News sich in Deutschland mit einer Opt-in Klausel absichern wird. Die Verlage müssen, wollen sie ihre Produkte weiterhin in Google News geführt sehen, ihre explizite Zustimmung geben (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-News-sichert-sich-gegen-Leistungsschutzrecht-ab-1894597.html)

Könnte sein, dass die Verleger langsam verstehen, dass nicht sie am längeren Hebel sitzen, sondern das Taxi-Unternehmen, das die Kunden vor ihr Geschäft fährt.

Martin Steiger 02. Juli 2013, 09:41

Das Leistungsschutzrecht ist leider NICHT vom Tisch, wenn man der heutigen Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) glauben darf:

http://webpaper.nzz.ch/2013/07/02/medien/KFVI1/lex-google-bleibt-fuer-die-verleger-ein-thema?guest_pass=d0b5050793%3AKFVI1%3A389ef910bc6941dd862cb8bcb57deb74d4e681e5

Martin Steiger 02. Juli 2013, 09:42

Obiger Weblink als Short-URL: http://goo.gl/QbfQY