von Nick Lüthi

«Eine Liberalisierung unterstützen wir»

Seit 30 Jahren gibt es in der Schweiz legales Privatradio. Der Gesetzgeber hat die Branche seither in ein enges Regulierungskorsett gezwängt. In den nächsten Jahren stehen politische Entscheide an, die diesen Rahmen lockern könnten. Doch vorerst gilt noch das alte Kontrollregime. Am Radioday sprach die MEDIENWOCHE mit Nancy Wayland Bigler, Vizedirektorin im Bundesamt für Kommunikation Bakom, und Marcel Regnotto, Leiter Medien der Behörde.

Das BAKOM hat am Radioday die erste umfassende Privatradiostudie präsentiert. Wenn Sie die Ergebnisse betrachten: Stimmen Aufwand und Ertrag?
Nancy Wayland Bigler: Alles in allem entsprechen die Ergebnisse unserer Vorstellung, welche Rolle die lokalen und regionalen Radios spielen sollen. Acht der zehn Sender, die am meisten lokale Informationen bringen, sind solche, die Empfangsgebühren erhalten. So gesehen stehen Aufwand und Ertrag in einem befriedigenden Verhältnis.

Trotzdem haben Sie am Radioday Wünsche an die Sender geäussert: weniger Musik, mehr Information, weniger Bad News, mehr Hintergrund.
Wayland: Wir haben verschiedene Elemente untersucht. Grundsätzlich zufrieden sind wir mit der Informationsleitung der Sender. Aber natürlich gibt es Verbesserungspotenzial. Da werden wir nun mit den Branchenverbänden und den Radioveranstaltern das Gespräch suchen.

Wie steht es allgemein um die Qualität der Privatradios?
Wayland: Wir müssen unterscheiden zwischen Stadt und Land. Die Sender in den strukturschwachen Berg- und Randregionen, die mit Gebührengeldern unterstützt werden, überflügeln mit ihren Informationsleistungen die SRG-Programme. Etwas anders präsentiert sich die Lage in den städtischen Gebieten. Dort ist es gerade umgekehrt und die SRG leistet den besseren Service public gemäss der aktuellen Studie.

Die Branche begegnet der amtlichen Qualitätsvalidierung seit jeher mit einer gehörigen Portion Skepsis. Wie nehmen Sie die wahr?
Marcel Regnotto: Es ist absehbar, dass diejenigen, die nun nicht so gut abgeschnitten haben, weniger Freude haben. Aber das soll auch als Ansporn dienen, bei künftigen Untersuchungen besser abzuschneiden. Es ist eine sehr moderate Art, eine Aufsicht zu betreiben. Ausserdem haben sich die Sender in einer Konzession verpflichtet, bestimmte Leistungen zu erbringen. Inzwischen ist auch die Einsicht gewachsen, dass es sich bei der Aufsicht nicht um eine Schikane handelt. Diese Studien sind auch ein Werkzeug für die Sender, mit dem sie sich verbessern können.

Die heutige Gesetzgebung zeichnet sich durch eine starke Regulierung aus – mit teils bizarren Folgen. So sind in zwei Sendegebieten bis heute die Konzessionen nicht definitiv erteilt, weil ein Rechtsstreit zwischen zwei Gesuchstellern hängig ist. Wie soll das künftig vermieden werden?
Wayland: Die laufende Revision des Radio- und Fernsehgesetzes beinhaltet einen Vorschlag, wie das verbessert werden könnte. So soll die Prüfung, ob ein Sender zur Medienkonzentration beiträgt, nicht mehr länger als Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession dienen. Das könnte allenfalls im Nachhinein geprüft werden. In der kleinräumigen Schweiz lassen sich gewisse Medienmonopole aber manchmal nicht vermeiden. Das braucht nicht zwingend schädlich zu sein. Erst der Missbrauch einer Monopolstellung könnte zur Verweigerung einer Konzession führen. Die zuständige Kommission des Nationalrats unterstützt diese Lockerung.

Auch ein anderer Anti-Konzentrationsartikel ist umstritten und in der Praxis schwer durchzusetzen: die sogenannte 2+2-Regel, wonach ein Unternehmen nur über maximal je zwei Radio- und Fernsehkonzession verfügen darf.
Wayland: Diese Regel soll dahingehend gelockert werden, als dass es künftig möglich sein würde, mehr als zwei Radiokonzessionen zu besitzen, sofern die Programme auf unterschiedlichen Kanälen gesendet werden. So wäre es künftig erlaubt, zwei UKW-Programme und zwei Digitalradio-Programme zu verbreiten.

Regnotto: Bei der letzten Gesetzesrevision verhielt sich das Parlament in dieser Frage widersprüchlich. Auf der einen Seite schuf es eine griffige Klausel gegen die Medienkonzentration mit der 2+2-Regel. Auf der anderen Seite gab es dem Bakom nicht die ausreichenden Mittel, um diese Anti-Konzentrationsbestimmung überprüfen zu können.

Weniger Regulierung, mehr Markt: ist das die generelle Tendenz bei der künftigen Radiogesetzgebung?
Regnotto: Eine solche Liberalisierung unterstützen wir. Mit neuen Verbreitungstechnologien stellen sich sowieso ganz neue Fragen bei der Regulierung, die letztlich der Gesetzgeber beantworten muss.

Sie sprechen Digitalradio an. Wann wird DAB definitiv UKW ablösen?
Regnotto: Seit letztem Herbst gibt es eine Arbeitsgruppe, mit Vertreten von Bakom und Branche, die nach einem Weg sucht, wie die Migration von UKW zu DAB sinnvoll gestaltet werden kann. Dieser Übergang ist aber nur dann erfolgreich, wenn sich die Branche zusammenrauft. Es kann nicht sein, dass wir als Regulator einen Termin festsetzen für die Abschaltung von UKW.

Dennoch: Von welchem Zeitrahmen sprechen wir?
Regnotto: Heute bereits ein Jahr zu nennen, wäre sinnlos. Aber klar ist, dass niemand in der Branche ein Interesse daran hat, möglichst lange doppelt zu zahlen für die gleichzeitige Verbreitung über UKW und DAB.

Auch wenn die Branche das Tempo bestimmen soll, ist es schliesslich der Regulator, der den Abschaltzeitpunkt bestimmt.
Regnotto: Wir haben heute keine vorgefasste Meinung, wie der Prozess ablaufen soll. Das macht das Ganze natürlich etwas komplexer und braucht mehr Zeit. Auf lange Sicht ist das aber die gewinnbringendere Lösung, wenn jede Partei davon überzeugt ist, gemeinsam die richtigen Schritte zu unternehmen. Der Abschaltzeitpunkt von UKW spielt gar keine so grosse Rolle. Im Idealfall ergibt er sich natürlich und ohne Zwang, weil sich die Nutzung entsprechend verlagert. Aber dafür müssen die Sender etwas tun. Nur mit Klagen allein, dass DAB nicht den gewünschten Erfolg bringe, ändert sich nichts.

Gesetze und Regulieren hinken der Entwicklung immer hinterher und können sich mitunter auch hemmend auswirken. Ein grosser Schritt nach vorn wäre mit einem «reinen» dualen System möglich: Gebühren und Werbeverbot für die SRG, freier Markt für die Privaten. Moritz Leuenberger hatte dieses Modell bereits vor 13 Jahren favorisiert. Weshalb denkt man nicht mehr so gross?
Regnotto: Klar wäre ein duales System denkbar. Aber wir haben es mit einer Branche zu tun, die kein sehr grosses Erneuerungspotenzial hat. Ein Radiosender in den Bergen könnte ohne Gebühren schlicht nicht existieren. Und wenn man sieht, dass gerade diese Sender qualitativ ansprechende Programme bieten, wäre es fahrlässig, deren Existenz mutwillig aufs Spiel zu setzen.