Peinliches Ende des Leistungsschutz-Dramas
Dass die VG Media sich dem Druck von Google beugen musste, war abzusehen. Nur für Springer ist der Streit nicht vorbei. Der Fall zeigt die Unvereinbarkeit zweier Welten.
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Dass die VG Media sich dem Druck von Google beugen musste, war abzusehen. Nur für Springer ist der Streit nicht vorbei. Der Fall zeigt die Unvereinbarkeit zweier Welten.
Das sogenannte Leistungsschutzrecht, das in Deutschland die Verlage gegenüber Suchmaschinen und Newsaggregatoren stärken sollte, war ein gesetzgeberischer Murks und verfehlt heute sein ursprüngliches Ziel. Mehrere Studien zeigen, dass der urheberrechtliche Schutz von Textausschnitten, wie sie die Ergebnislisten von Suchmaschinen anzeigen, den Verlagen keine nennenswerten Zusatzeinnahmen gebracht hat. Verschiedene Suchmaschinen verzichten einfach darauf, so geschützte Inhalte anzuzeigen und vermeiden damit die Entschädigungspflicht. So läuft das Schutzrecht ins Leere. Dennoch soll nach deutschem Vorbild auf EU-Ebene ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Das zumindest strebt die aktuelle bulgarische Ratspräsidentschaft an. Auch wenn es den Verlagen keine zusätzlichen Einnahmen bringt, so entfaltet der urheberrechtliche Schutze eine Wirkung: Den Verlagen «gehe es darum, dass die Nutzer die Nachrichtenseiten direkt aufsuchen müssten und nicht mehr über Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Inhalte gelangten», zitiert Friedhelm Greis den Wirtschafts- und IT-Rechtler Thomas Höppner.
Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie besagt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei wirkungslos. Veröffentlicht wurde sie nie.
Die Europäische Kommission hält an ihren Plänen fest, ein europäisches Verlegerrecht schaffen zu wollen, mit dem Zeitungsunternehmen vor Google geschützt werden sollen. Im Interview mit der Stuttgarter Zeitung erläutert EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger wie man sich das in Brüssel vorstellt mit diesem «verbesserten» Aufguss des in Deutschland implementierten aber letztlich untauglichen Leistungsschutzrecht. Im Behördensprech sagt der Weiterlesen …
Dass der Link ein zentrales Merkmal des Internets ist, ist eine Banalität. Umso mehr verwundert es, dass EU-Kommissar Oettinger ein europäisches Leistungsschutzrecht (LSR) für Verleger fordert, das also kurze Texteinheiten wie Links mit einem Herrschaftsrecht versieht.
Sollen Google und Facebook in Zukunft für verlinkte Artikel bezahlen? Die deutschen Zeitungsverleger vertreten eine andere Meinung als ihre Chefredakteure.
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat seinen Entwurf für eine Reform des europäischen Urheberrechts vorgestellt – inklusive eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger, das noch weiter gehen soll als das deutsche Gesetz. Till Kreutzer von iRights.info skizziert im Gespräch mit dem Perlentaucher die Folgen eines solchen Gesetzes – das für ihn Grundrechte berührt und nicht einmal im Interesse seiner Weiterlesen …
Ohne freies Verlinken kein freies Netz: So bewerten deutsche Europaabgeordnete unterschiedlicher Parteien den Vorschlag von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger, ein europäisches Leistungsschutzrecht einzuführen. Die Kampagne „Save The Link“ soll beim Mobilisieren gegen die Initiative der Kommission helfen.