DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht: Was lange währt, wird endlich sterben

Kaum ist das Leistungsschutzrecht für Verleger eingeführt, da überlegt der Bundestag, es wieder abzuschaffen. Richtig so, meint Experte Thomas Hoeren, der vergangene Woche vor dem Ausschuss Digitale Agenda sprach. Für die Gier der Verlage hat er kein Verständnis. Er plädiert für die Rückkehr zu dem, worum es im Urheberrecht eigentlich geht: Den Schutz der Werke Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Europa unter Google: Leistungsschutzlos

Google zeigt Europa wer die Hosen anhat: Um das in der Urheberrechtsrichtlinie kodifizierte Leistungsschutzrecht zu umgehen, kündigte der Konzern an, in Frankreich keine Presse-Snippets mehr anzuzeigen.

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Ein schwarzer Tag für die Verlage

Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.

Leistungsschutzrecht wegen Formfehler nicht anwendbar

Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.

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