Recherche mit versteckter Kamera war zulässig
Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
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Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Wollt ihr Ärger vor Gericht? Davor warnen Anwälte in «presserechtlichen Informationsschreiben» an Redaktionen. Abschrecken lassen sich davon aber nicht alle Journalisten. Im Gegenteil: Manche fixen solche «Drohschreiben» geradezu an.
Das Verbot von grösseren Teilen des Gedichtes «Schmähkritik» des deutschen TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt bestehen.
Bestechung und Vorteilsnahme – diese Vorwürfe gegen alt Nationalrat Christian Miesch und Ex-Botschafter Thomas Borer standen im Raum. Nun stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren ein, das durch Recherchen des «Tages-Anzeigers» ausgelöst worden war. Auch andere Tamedia-Artikel sorgen derzeit für Irritation.
#doublecheck hat sich den Fall der Schweizer Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin angesehen, die nach einer Vergewaltigung unter ungeklärten Umständen zum Medienopfer und zur Hass-Zielscheibe geworden ist. Spiess-Hegglin wehrt sich und will bis zum Äußersten gehen: Sie wird den Boulevard-Riesen «Blick» aus dem Ringier-Verlag wegen Persönlichkeitsverletzung auf Herausgabe des Gewinns klagen, den die Zeitung mit vielfach erfundenen Weiterlesen …
Peter Studer, Einzelrichter am Bezirksgericht Luzern, setzt das falsche Signal: Wollen Journalistinnen in Zukunft über eine Hausbesetzung berichten, werden sie sich nicht mehr selbst vor Ort ein Bild der Lage machen.
Nur die Wahrheit und keine üble Nachrede: Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch Christoph Lenz und Philipp Loser freigesprochen. Sie waren angeklagt, weil sie kritisch über den Thurgauer Tierschützer Erwin Kessler berichtet hatten.
Das Bezirksgericht Luzern hat nicht im Sinne der Medienfreiheit entschieden – und die ehemalige zentralplus-Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Auf das Aussprechen einer Geldstrafe wird allerdings verzichtet. Dafür soll sie nun eine Busse von 500 Franken bezahlen.