Jörg Kachelmann will Schmerzensgeld in Millionenhöhe
Der Prozess von Jörg Kachelmann gegen die „Bild“-Zeitung hat begonnen. Der Fernsehmoderator fordert wegen unangemessener Berichterstattung ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe.
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Der Prozess von Jörg Kachelmann gegen die „Bild“-Zeitung hat begonnen. Der Fernsehmoderator fordert wegen unangemessener Berichterstattung ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 24. Februar 2015 vier Medienschaffenden recht gegeben: Die Kassensturz-Journalisten durften eine versteckte Kamera einsetzen, um die irreführenden Beratungspraktiken in der Versicherungsbranche aufzudecken. Die Bussen, welche die Schweizer Justiz ausgesprochen hatte, sind EMRK-widrig. Damit erwacht die versteckte Kamera als Recherchemethode aus der Schockstarre, in die sie ein weltfremdes Urteil Weiterlesen …
Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Wer auf der Straße eine Kamera zückt, der versinkt prompt bis mindestens zum Auslöser in eine juristische Sumpflandschaft. Er bekommt es mit Persönlichkeitsrechten, mit Urheberrechten, mit Pressefreiheit und Kunstfreiheit zu tun
Das Whistleblower-Gesetz des Bundesrates, das vom Ständerat durchgewinkt wurde, untergrabe die Rolle der Medien als vierte Gewalt. Das sagt Dominique Strebel, Studienleiter der Journalistenschule MAZ und Co-Präsident von investigativ.ch. Whistleblower würden damit zum Schweigen verurteilt.
«Ohne Privatheit stirbt die Freiheit» – unter diesem Titel hielt Roger Köppel im Editorial seiner Weltwoche ein flammendes Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre. Damit brachte Köppel zwar einen wichtigen Aspekt in die Diskussion in die Causa Geri Müller ein. Aber er wirkt unehrlich. War es doch ausgerechnet Köppels Stellvertreter Philipp Gut, der Müllers Chat-Affäre Weiterlesen …
Blocher muss seine Korrespondenz mit der «Weltwoche» nicht offenlegen. Das könnte auch im Fall Mörgeli wichtig sein.
Der «Blick am Abend» und die Online-Ausgabe des «Blick» vom 15. Februar 2012 veröffentlichten ein Foto des Ehepaars Hildebrand und deren Tochter. Die drei sitzen in einem italienischen Restaurant in Davos. So harmlos die Szene, die Bildveröffentlichung und der Begleittext daherkommen, so heikel ist das Phänomen, das sich hier zeigt: die Publikation heimlicher Leserschnappschüsse von Weiterlesen …