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Service public

Neues Radio- und Fernsehgesetz geht in den Abstimmungskampf

In der Schweiz muss nur Radio- und Fernsehgebühren zahlen, wer auch tatsächlich einen Radio oder einen Fernseher besitzt. Angesichts des technologischen Wandels will der Bundesrat die Radio- und TV-Gebühren neu organisieren: Neu soll grundsätzlich jede und jeder Gebühren zahlen – ausser Leute mit geringem Einkommen und kleinere Unternehmen. Das hat Widerstand geweckt. Der Bundesrat hat Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

ARD will Plattform mit Zeitungsverlagen für private TV-Sender öffnen

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm will im neuen Jahr eine gemeinsame Video-Plattform mit den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen starten. Dies habe für beide Seiten Vorteile, sagte Wilhelm in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in München.

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2019 werden zwei Rechnungen für Radio- und TV-Gebühr verschickt

Ab nächstem Jahr löst die neue Abgabe für Radio und Fernsehen die bisherige Empfangsgebühr ab. Diese kommt nicht mehr von der Billag, sondern von der Schweizerischen Erhebungsstellen für die Radio- und Fernsehabgabe, Serafe. Trotzdem dürfte der Erklärungsbedarf am Anfang gross sein. Die meisten Haushalte erhalten 2019 nämlich zwei Rechnungen.

«Journalisten leben eben auch in einer Blase»

Viele fordern, dass sich die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in allen politischen Debatten neutral verhalten sollten. Aber ist das überhaupt sinnvoll? Die SRF-Moderatorin Susanne Wille spricht darüber im ZAPP Sommerinterview.

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Phänomen Teletext: Warum die Pixel nicht totzukriegen sind und wie die ARD ihr Angebot zukunftsfest machen will

Ob Röhre, Flachbildschirm oder Secondscreen: Der Teletext hat bisher jeden Fernsehtrend der vergangenen 38 Jahre überlebt. Dabei ist er mit seinen bunten Pixeln eigentlich schon lange nicht mehr zeitgemäss. Mit kreativen Ansätzen wollen Fernsehmacher, insbesondere die ARD, den Teletext nun zukunftsfähig machen – und probieren auch gänzlich neue Wege aus.

Es gibt gute Gründe für Textbeiträge von ARD, ZDF oder SRG im Netz

In Deutschland sind die öffentlich-rechtlichen Sender dem langjährigen Druck der Zeitungsverleger dahingehend entgegengekommen, dass sie künftig auf längere Textbeiträge auf ihren Webseiten verzichten wollen. In der Schweiz existieren bereits gewisse Einschränkungen was die maximale Textlänge von Nachrichtentexten der SRG-Medien im Netz angeht. Dennoch möchten die hiesigen Verleger eine weitergehende Beschränkung der Online-Aktivitäten des öffentlichen Rundfunks nach deutschem Vorbild erreichen. Nun gibt es aber auch gute Gründe, warum eine solche Einschränkung wenig sinnvoll ist. Das Portal Netzpolitik.org hat acht davon aufgelistet. Ein wichtiger Punkt darunter ist die Barrierefreiheit: «Textinhalte lassen sich von Menschen mit Behinderung relativ einfach in ein wahrnehmbares Format umwandeln.» Das betrifft insbesondere jene mit einer Hörschwäche, die dank Transkripten auch das volle Angebot nutzen können.