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Warum Coop, Haribo & Co. den Mediaagenturen die kalte Schulter zeigen

Warum Coop, Haribo & Co. den Mediaagenturen die kalte Schulter zeigen

Die Entwicklungen der vergangenen Monate legen systemische Defizite der Werbewirtschaft offen. Defizite, die durch jahrelanges Aussitzen eine destruktive Eigendynamik erreicht haben, die nun als Bumerang mit voller Härte zurückschlägt. Werbeauftraggeber und Medienanbieter sind zum Handeln gezwungen, um die Wertschöpfungskette den Herausforderungen des veränderten Mediennutzungsverhaltens anzupassen, anstatt an überholten Rezepten der Vergangenheit festzuhalten und sich dem Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

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Eine Party inmitten des Sturms

Einstellung von «L’Hebdo», Restrukturierung bei Tamedia, Abbau bei der SDA – in der Westschweizer Medienlandschaft jagte jüngst eine Hiobsbotschaft die andere. In deren Schatten wachsen aber zarte Pflänzchen.

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Die Mär vom überalterten Facebook

Die Behauptung macht schon länger die Runden: Die Nutzerschaft von Facebook überaltert, Junge verlieren das Interesse an der Social-Media-Plattform und wandern zu jüngeren, hipperen Diensten ab. Nur: Stimmt die Aussage? «Es gibt keinen Datensatz, der diese These belegt», schreibt Isabell Prophet auf t3n.de. Die Journalistin zeigt, wie die Mär mit der Überalterung in die Berichterstattung fand, ausgehend von einem «Social Media Atlas» der PR-Agentur Faktenkontor. Aus den Zahlen könnte man aber genauso gut das Gegenteil herauslesen. «Die treffendere Überschrift wäre: Facebook laufen immer mehr Teenager weg», zitiert Prophet die Hamburger Medien-Marktforscherin Sandra Gärtner.

Menschenrechtsgerichtshof verhindert SRF-Bericherstattung

Ausgerechnet jenes Gericht, das immer wieder die Meinungsäusserungsfreiheit in Europa verteidigt, erweist sich als Feind freier Berichterstattung. Das Schweizer Fernsehen wollte Helen Keller, Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, porträtieren. Doch daraus wurde nichts. Keller, schreibt SRF-Brüssel-Korrespondent Sebastian Ramspeck, wollte nur unter der Bedingung mit dem Sender sprechen, wenn sie den fertigen TV-Beitrag vor der Ausstrahlung hätte sichten und genehmigen dürfen. Ebenso untersagte die Richterin Bild- und Tonaufnahmen an einer öffentlichen Veranstaltung, wo sie auftrat. Ramspeck stellt ernüchtert fest: «Die Menschenrechts-Richterin ist durchaus mitteilungsbedürftig. Doch offenbar nur, wenn sie die Bedingungen des Interviews im Detail diktieren darf.»