Bundesgericht: Journalisten zu Unrecht an die Kandare genommen
Mit Erfolg haben sich die beiden Medienhäuser NZZ und Tamedia vor Bundesgericht gegen unzulässige Auflagen am öffentlichen Strafprozess gegen den Kristallnacht-Twitterer gewehrt.
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Mit Erfolg haben sich die beiden Medienhäuser NZZ und Tamedia vor Bundesgericht gegen unzulässige Auflagen am öffentlichen Strafprozess gegen den Kristallnacht-Twitterer gewehrt.
Die Ermordung von Mitarbeitern der französischen Satirezeitschrift «Charlie Hebdo» ist ein Anschlag auf das freie Wort und auf Medienschaffende aller Art. Zur Verteidigung der Medien- und Meinungsfreiheit taugt nur die gelebte Solidarität. Und die muss weiter gehen als minutenweises Schweigen und «Je-suis-Charlie»-Bekenntnisse.
In was für eine Tradition schreibt sie sich ein? Welcher Art von Humor wird in ihren Spalten gefrönt? Was konkret bekommt ihre Leserschaft vorgesetzt? Versuch einer Standortbestimmung der satirischen Zeitung, deren Redaktion am Mittwoch Opfer eines Terroranschlags wurde – des blutigsten seit 1961.
Der Anteil der Menschen, die für Journalismus im Netz bezahlen, wächst. Nutzer geben im Schnitt etwa 15 Euro monatlich für journalistische Formate aus. Viele lehnen Bezahlen aber noch komplett ab.
Auf Twitter zeigen sich Zeichner und Karikaturisten solidarisch mit ihren getöteten Kollegen von «Charlie Hebdo». Besonders ein Motiv prägt den Widerstand.
Chefredakteur Charb und die Zeichner von «Charlie Hebdo» eckten oft an. Damit machten sie die Zeitschrift zum Symbol. Viele Franzosen liebten sie wie schräge Verwandte.
Das Blutbad in der Redaktion von «Charlie Hebdo» ist von beispielloser Brutalität. Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Angriffe auf Zeitungshäuser, Karikaturen waren mitnichten der einzige Auslöser.
Der infame Mordanschlag auf die Redaktion der Pariser Satirezeitschrift «Charlie Hebdo» ist ein Angriff auf unsere Zivilisation. Er muss mit den Mitteln des Rechtsstaates gesühnt werden – und nur mit diesen.