Bundesgericht: Journalisten zu Unrecht an die Kandare genommen
Mit Erfolg haben sich die beiden Medienhäuser NZZ und Tamedia vor Bundesgericht gegen unzulässige Auflagen am öffentlichen Strafprozess gegen den Kristallnacht-Twitterer gewehrt.
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Mit Erfolg haben sich die beiden Medienhäuser NZZ und Tamedia vor Bundesgericht gegen unzulässige Auflagen am öffentlichen Strafprozess gegen den Kristallnacht-Twitterer gewehrt.
Ja, manche Medien haben in den letzten Jahren viel Kritik einstecken müssen. Deshalb nutzen sie jetzt den Pariser Terroranschlag zu einer befreienden Selbstheroisierung. Aber hat der Mord an den Satirikern von Charlie Hebdo wirklich den Journalismus rehabilitiert?
Millionen solidarisieren sich mit dem Satiremagazin «Charlie Hebdo» – «Je suis Charlie» nennt sich die Bewegung. «Hebdo»-Karikaturist Holtrop findet das heuchlerisch.
Der Berner Satiriker Andreas Thiel (43) hat in einem Artikel scharf über den Islam gerichtet. Jetzt reagiert er auf die Anschläge in Paris.
Und so reihen sich nun in die Schlange der Kondolierenden ganz brav Hamas und Hizbollah ein, ja mit zusammengebissenen Zähnen kommen sogar so etwas wie Verurteilungen aus Teheran und Riad, auch wenn sie gespickt sind mit relativierenden «Abers».
Der Satire-Tweet von Bundesrätin Doris Leuthard war entlarvend. Die CVP-Politikerin hat Probleme mit der Pressefreiheit.
Die Meinungsfreiheit, wurde in den vergangenen Tagen hundertfach geschrieben, ist tragende Säule des demokratischen Rechtsstaates. Als eine der wichtigsten Errungenschaften der Aufklärung muss sie mit aller Konsequenz verteidigt werden. Deshalb sind wir alle Charlie.
Der Zeichner Ruedi Widmer über den Anschlag auf «Charlie Hebdo», über das, was Satire aus seiner Sicht darf, und über das plötzliche grosse Interesse an seinem Berufsstand.