DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Öffentlichkeitsprinzip: «Es gibt noch viel zu tun»

Hanspeter Thür trat Ende November als Datenschützer zurück. Er war auch dafür zuständig, dass Journalisten, Organisationen und interessierte Bürger Auskunft über die Verwaltung einfordern konnten. Heute herrsche mehr Transparenz in den Amtsstuben, doch es bleibe noch viel zu tun, sagt er.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Medienfreiheit: Zürcher Obergericht scharf gerügt

Das Zürcher Obergericht hat die Medienfreiheit und Justizöffentlichkeit verletzt, als es letztes Jahr einen Kriminalfall unter Ausschluss der Gerichtsberichterstatter beurteilte. Das Bundesgericht kritisiert das Verhalten scharf.

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Kantonsgericht verliert gegen Bündner Journalistin

Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF und eine Bündner Journalistin des Senders haben sich vor Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen das Bündner Kantonsgericht durchgesetzt. Nun muss das Kantonsgericht seine Praxis bei der Veröffentlichung von Urteilen ändern und sämtliche Urteile öffentlich bekanntgeben.

Wenn der Polizeiberichterstatter anruft

Pausenlose Telefonanrufe, suggestive Fragen und tagelange Observationen: Einige Journalisten gehen sehr weit, um an News heranzukommen – ein Gespräch mit der Medienanwältin Rena Zulauf.

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Wenn die Medien dem Recht davonspurten

Ein Vierteljahrhundert lang war Simon Canonica beim Tamedia-Verlag für medienrechtliche Fragen zuständig. Er weiss, wie sich die Medien und ihr Verhältnis zum Recht und zu den Rechtsanwälten verändert haben.

Mediefeindliches Urteil des Bundesgerichts

Ein aktuelles Urteil aus Lausanne zur Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schützt die Willensbildung des Staates selbst da, wo kein Wille mehr gebildet wird. Das erlaubt den Behörden den Zeitpunkt der Publikation ohne störende Recherche selbst festzulegen.