Man hätte Blocher widersprechen müssen
Die ungeheuerliche Aussage Christoph Blochers im Interview mit Schweizer Regionalzeitungen blieb unwidersprochen. Solch journalistisches Verhalten wäre ein Fall für den Presserat. Wäre das Interview in Radio oder Fernsehen gesendet worden, hätten sich wohl Ombudsstelle und Unabhängige Beschwerdeinstanz damit befasst.