DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Mediefeindliches Urteil des Bundesgerichts

Ein aktuelles Urteil aus Lausanne zur Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schützt die Willensbildung des Staates selbst da, wo kein Wille mehr gebildet wird. Das erlaubt den Behörden den Zeitpunkt der Publikation ohne störende Recherche selbst festzulegen.

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Kein Zutritt für die Polizei

Dürfen Polizistinnen eine Redaktion stürmen, weil sie eine Mitarbeiterin für verdächtig halten? Nein, die Polizei darf sogar aktiv daran gehindert werden. Ein neues Urteil stärkt die Medienfreiheit in der Schweiz.

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