Der Zweck heiligt die Mittel
Darf sich ein Journalist über fundamentale Berufsregeln hinwegsetzen, wenn er eine Lebensgeschichte aus der Opferperspektive erzählt? Sehr wohl, findet der Autor Hugo Stamm, der es bewusst unterliess, einen mutmasslichen Täter mit schwerwiegenden Vorwürfen zu konfrontieren. Geht gar nicht, sagen Fachleute aus Medienrecht und Medienethik.
Für Hugo Stamm gibt es in dieser Sache keinerlei Selbstzweifel. Er würde jederzeit wieder so handeln, wie er es getan hat. Oder eben: nicht getan hat. Als Co-Autor eines Buchs, das die Lebensgeschichte von Markus Zangger erzählt, unterliess es Stamm ganz bewusst, den Pädagogen Jürg Jegge mit den Missbrauchsvorwürfen zu konfrontieren, die Zangger gegen seinen einstigen Lehrer erhebt.
Anlässlich der Buchpräsentation erklärte Stamm sein Vorgehen damit, dass er dem mutmasslichen Täter keine Plattform bieten wolle. Ausserdem hätte der Angeschuldigte nach einer Konfrontation mit den Vorwürfen eine superprovisorische Verfügung beantragen und so die Veröffentlichung hinauszögern können.
Aus Sicht von Zangger und dem mit ihm anwaltschaftlich verbundenen Journalisten sind das nachvollziehbare Abwägungen. Nur so konnten sie verhindern, dass der als Peiniger bezichtigte Jegge sich öffentlich rechtfertigen und Einfluss auf die Veröffentlichung nehmen konnte. Mit der Abbildung eines Briefs von Jegge an Zangger, der als Schuldeingeständnis gelesen werden könne, so Stamm, sei die Beweislage geklärt. Zudem hätten ihm vier weitere Opfer schriftlich bestätigt, von Jürg Jegge ebenfalls sexuell missbraucht worden zu sein. «Die Vorwürfe stimmen also», sagt Hugo Stamm im Gespräch mit der MEDIENWOCHE. Nur: Auch wenn etwas wahr ist, muss bei schweren Vorwürfen eine Stellungnahme eingeholt werden. Das gebietet der medienethische Grundsatz der Fairness.
Es gibt indes eine Ausnahme: Gemäss Spruchpraxis des Presserats kann bei Medienberichten über besonders heikle Themen, wie Misshandlungen oder Sexualdelikte auf eine Stellungnahme des Kritisierten, respektive Tatverdächtigen, verzichtet werden, aber der Bericht muss hochgradig anonymisiert werden. Im Fall Jegges wäre das nicht möglich gewesen, weil es doch gerade darum geht, die Verfehlungen einer öffentlichen Figur anzuprangern.
Bei aller Würdigung der Umstände, bleibt der Makel einer unterlassenen Anhörung bei schwerwiegenden Vorwürfen, wie dies nicht nur der Pressekodex verlangt, sondern auch das Zivilrecht vorsieht. Das sei im vorliegenden Fall «eine offensichtliche Schwäche und sowohl aus journalistischer wie aus rechtlicher Sicht nicht haltbar», schreibt die NZZ. Diese Einschätzung stützen Fachleute aus Medienrecht und Medienethik.
Rechtsanwältin Rena Zulauf hält den Vorgang für «inkorrekt». Die Medienspezialistin sieht darin ein Beispiel für das Ausnützen von Macht, die einzelne Medienschaffende haben, wenn Sie gewillt sind, ohne Einhaltung von Sorgfaltspflichten Öffentlichkeit herzustellen. Ob im vorliegenden Fall der gute Zweck die Mittel heiligt? «Nein, sicher nicht. Jeder Vorwurf muss angehört werden», sagt Zulauf. Berufskollege Philip Kübler, Medienrechtler und langjähriges Mitglied des Presserats, hält das Argument für untauglich, dem Kritisierten keine Bühne bieten zu wollen. Seine Aussagen wären ja nicht ungefiltert in das Buch eingeflossen, gibt Kübler zu bedenken: «Nur die wesentlichen Argumente müssten angemessen wiedergeben werden».
Von solcher Regeltreue hält Hugo Stamm nicht viel. «Das Buch ist keine journalistische Arbeit, sondern eine Lebensgeschichte in der Ich-Form», betont der Autor im Gespräch mehrmals. «Deshalb müssen auch nicht die journalistischen Regeln angewendet werden. Es kann doch nicht sein, dass ein Opfer in seiner Biographie dem Täter eine Plattform für seine Rechtfertigung geben muss.» Dass Medien nun vor allem diesen Aspekt thematisieren, lässt Stamm am Journalismus zweifeln. Er vermisst die Empathie für das Opfer: «Da kann ich nur den Kopf schütteln.»
Stamm hätte es indes selber in der Hand gehabt, den Fokus auf den Kern der Geschichte zu lenken. Doch wollte er eben das Risiko einer verzögerten Herausgabe von Zanggers Lebensgeschichte im Falle einer superprovisorischen Verfügung um jeden Preis vermeiden. Juristin Zulauf hält diesen Umweg für zumutbar – umso mehr, wenn damit den ethischen und rechtlichen Grundsätzen Genüge getan worden wäre.
Dass Jegge nun nach erfolgter Veröffentlichung des Buchs zu juristischen Mitteln greifen wird wegen der unterlassenen Anhörung, darf bezweifelt werden, weil er damit die Vorwürfe gegen sich nur länger in der Öffentlichkeit halten würde. «Ich gehe davon aus, dass er nicht klagen wird», sagt Stamm. Und wenn doch, dann sei dies das Risiko, das er bewusst in Kauf genommen mit seinem Vorgehen. Definitiv ohne rechtliche Folgen bleiben hingegen die im Buch beschriebenen Übergriffe. Sie sind allesamt verjährt. Dennoch dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Der Presserat könnte diesen in mehrfacher Hinsicht relevanten Fall aufgreifen und beurteilen.
Thomas Binder 08. April 2017, 13:07
Als im Themenkreis „Gesunde Selbstliebe – Narzissmus – Psychopathie“ nicht ganz Unbedarfter bin ich natürlich froh, dass derartiges öffentlich thematisiert wird um irgendwann vielleicht gänzlich überwunden werden zu können. Es stellt sich mir aber auch die Frage, weshalb dieses allein in der Schweiz vermutlich hunderttausende Betreffende partout an einer bestimmten Person öffentlich thematisiert werden muss damit diese, stigmatisiert, zuverlässig zerstört wird. Kurz: Ich frage mich gerade, wessen Narzissmus schlimmer ist, derjenige des „Oberlehrers der Nation“ und Pädophilen Jegge oder derjenige des „Spezialisten für alle von Sekten verblendeten bloss nicht von seinem eigenen Narzissmus“ und zweifellos auch sonst nicht fehlerlosen Stamm.
B.HA. 17. April 2017, 08:20
Das sind wirklich interessante Überlegungen .
Die unbedingt gemacht werden müssen.
Denn es geht hier um etwas sehr *Verwerfliches*..muahmuah
vor allem wenn man dies ins verhältnis zu schwerer Ausnützung , sex Gewalt von Schutzbefohlenen stellt.
Ein Mensch hat seine Geschichte die er mit einer Person erlebt hat, aufgeschrieben. Ein Mensch at in der Schweiz jedesRecht dazu seine Geschichte frei zu äussern. Das ist die Redefreiheit.
Es war offensichtlich dass es nicht stark anonymisiert möglich gewesen wäre.
Nur schon die ungefähre Gegend und die ungefähren Jahrzahlen im Buch würden eindeutige Rückschlüsse zulassen.
Ebenso wäre mit einer Provisorischen Verfügung Jegges die Täter Opfer Symmetrie erneut hergestellt worden, was einer vermutlich starken Retraumatisierung entsprochen hätte.
Hunderttausende Opfer schweigen nicht einfach so, sie schweigen vor allem, weil sie keine Möglichkeit haben, sich zu äussern, und eine Öffentlichkeit ihr ganzes soziales Gefüge belasten würde. Sie haben wirklich keine Ahnung.
Es wäre wirklich absurd, Hr. Jegge noch ein mitsprachrecht im Buch zu geben,
das hatte er schon genug mit dem Brief, das ist eine Stellungnahme,
falls Sie es nicht kapiert haben.
Die Öfentlichkeit darf auch informiert sein, nur schon, da es sich bei Hr. Jegge um eine Person öffentliches Interesse handelt. der die Öffentlichkeit schwer getäuscht hat.
Offensichtlich gab es Therapeuten , die Sex mit minderjährigen Schutzbefohlenen gutgeheissen haben, von diesen Personen wurde nie jemand geoutet,
sehr interessant, Diese Leute werden gedeckt, und decken selber.
Das sind Dynamiken, die sind unfassbar.
Der Presserat täte gut daran, sich damit auseinanderzusetzen.
Da liegt der Dreck wirklich.
Freundliche Grüsse B.HA.
B.HA. 17. April 2017, 08:46
Es scheint so zu sein, das Journalisten sich offenbar keine Vorstellung davon machen können, was eine Täter-Opferkonstellation ist, und sehr übefordernd werden, wenn es darum geht nachzudenken , wie diese sich auswirkt etc.
(die Journalisten sind entschuldigt, denn das kann man nicht wissen, wie subtil diese Dinge sein können, und welches Ausmass sie besitzen, ausser man hat es selbst erlebt. man sagt ein Missbrauch durchdringt alles. )
Scheinbar ist es für Journalisten geistig zu überfordernd, diese Dimensionen auch nur zu erahnen,
und statt hier eine Buchbesprechung der besonderen Art durchzuführen, indem sie vom Ausmass des Leides eines Betroffenen Kenntnis nehmen würden,
wird hier ein Nebenschauplatz zum Wichtigsten erklärt.
Scheinbar gibt es grossen Neid auf Hr. Stamm. Oder wie soll man sich das sonst erklären??
Das Buch geschrieben hat Hr. Zangger. er hatte sehr viel Mut, er hat es sehr ehrlich und wahrlich geschildert, was ihm passiert ist. Haben sie das Buch überhaupt gelesen?
Schreiben Sie einmal darüber,statt Rechtsfragen aufzuwerfen, und sich hinter Argumentation zu verstecken, das kann jeder.
Nehmen Sie bitte zur Kentnis offensichtlich für solche Vorfälle keine Möglichkeit hat, und nicht darauf vorbereitet ist. So etwas zu beweisen ist sowieso sehr schwierig, und Verjährung hilft noch das ihre dazu.
Hr. Stamm war mutig, und erkannte was nötig war, dafür hat er Respekt verdient.
Ich freue mich, dass Hr. Zangger das Buch schreiben konnte, und er dadurch Betroffenen ein Gesicht gibt. Ich habe tiefe Hochachtung.
Genenüber den Journalisten die versuchen, daraus eine Drxcksgeschichte zu konstruieren, habe ich nur ein schwaches Lächeln übrig. Denn wenn es sie selber betreffen würde, oder eines ihrer Kinder, bin ich mir sehr sicher, das sie handeln wollen würden.
B.HA.
B.HA. 17. April 2017, 10:01
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, das unser Rechtssystem nicht auf solche Fälle vorbereitet ist, schlichtweg .