Ständerat: Publikation behördlicher Geheimnisse bleibt strafbar
Auch der Ständerat will den Strafrechtsartikel 293, der die Publikation behördlicher Geheimnisse ahndet, nicht abschaffen. Einer freiheitlichen Gesinnung entspricht das nicht.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Auch der Ständerat will den Strafrechtsartikel 293, der die Publikation behördlicher Geheimnisse ahndet, nicht abschaffen. Einer freiheitlichen Gesinnung entspricht das nicht.
Am Gartenzaun ist Schluss für die Medienfreiheit. So lässt sich der Entscheid des Bezirksgerichts Luzern zusammenfassen. Einzelrichter Peter Studer verurteilt die Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruchs, weil sie im April 2016 ein besetztes Grundstück betreten hatte, um für das Onlinemagazin «Zentralplus» darüber zu berichten.
Darf eine Journalistin auf einem besetzten Grundstück recherchieren – oder macht sie sich dadurch des Hausfriedensbruchs schuldig? Das Bezirksgericht Luzern steht vor einer Grundsatzfrage.
Was ist höher zu gewichten: die Medienfreiheit oder die Eigentumsrechte? Die Luzerner Justiz tut sich mit der Beantwortung dieser Frage schwer. Nun muss das Bezirksgericht entscheiden, ob sich eine ehemalige zentralplus-Journalistin des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht hat.
Eine Journalistin besuchte eine besetzte Villa, um sich ein eigenes Bild vor Ort zu machen. Damit beging sie Hausfriedensbruch. Nun entscheidet ein Gericht, ob die Journalistin ein öffentliches Interesse an Informationen geltend machen kann.
Die Aufarbeitung der journalistischen Fehlleistungen um Jolanda Spiess-Hegglin legt das Psychogramm einer kranken Branche offen. In einigen Redaktionen wird von oben geblockt, verwedelt und verschwiegen – doch von unten gärt es.
Fairmedia sammelt Geld für den Prozess gegen den «Blick». Der Verein will damit Leiturteile für Medienopfer erwirken – inklusive Gewinnherausgabe.
Jolanda Spiess-Hegglin darf sich freuen: Nach dem Zürcher Bezirksgericht hat nun auch das Obergericht den «Weltwoche»-Autoren Philipp Gut wegen übler Nachrede schuldig gesprochen.