DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

«Closer» war zu nah dran

Oben-ohne-Bilder von Herzogin Kate von 2012 kosten das People-Magazin «Closer» viel Geld. Ein Gericht in Frankreich hat die Chefredaktorin, den früheren Verlagschef und die beiden Paparazzi zu Geldstrafen von 45’000, respektive 10’000 Euro, verurteilt. Ausserdem muss das Magazin 100’000 Euro Schadenersatz zahlen. Kate Middleton und ihr Ehemann Prinz William hatten 1,5 Millionen gefordert als Zeichen Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Jolanda Spiess-Hegglin: Ringier akzeptiert Urteil

Der «Blick» muss dem Kantonsgericht Zug eine Reihe von Informationen aushändigen, die er eigentlich geheim halten wollte. Es geht um den Gewinn, den der Verlag Ringier mit der persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung über Jolanda Spiess-Hegglin erzielt hat.

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Zum Tod von Medienanwältin Regula Bähler

Zwanzig Jahre lang hat sie work juristisch beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten: die Zürcher Anwältin Regula ­Bähler. Und war so viel mehr als eine Super-Anwältin. Ein wehmütiger Nachruf.

Autoritäre Signale schwächen die EU

Die EU darf die Ausstrahlung russischer Staatsmedien wie RT France, RT Deutsch und Sputnik weiter verbieten. Das entschied nun das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich.

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Die Verwendung von Bankdaten durch Medienschaffende

Gestützt auf Unterlagen einer anonymen Quelle veröffentlichte im Februar ein internationales Journalistennetzwerk Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Nicht mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie «gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende Weiterlesen …