Diskriminierende Werbung erneut zugelassen
Anzeigen, die bestimmte Gruppen wie beispielsweise Rollstuhlfahrer ausschliessen, sind immer noch möglich.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut von Irène Messerli und Dominik Allemann von Bernet Relations / bernetblog.ch und Nicole Vontobel-Schnell von SCHNELLKRAFT / schnellkraft.ch.
Anzeigen, die bestimmte Gruppen wie beispielsweise Rollstuhlfahrer ausschliessen, sind immer noch möglich.
Social-Media-Konzerne wie Facebook gehen zwar aktuell strikter gegen Desinformation und Hassreden vor, vernachlässigen dabei aber die Mehrheit ihrer Nutzer: Alle, die nicht Englisch sprechen.
Eine Agentur versucht im Auftrag von Facebook, schlechte Nachrichten über den Konkurrenten TikTok zu lancieren und diesen als gefährlich für Kinder und die Gesellschaft darzustellen. Es geht offenbar auch darum, von eigenen Problemen abzulenken.
Alle sind sich einig, dass Fake News ein Problem sind. Wie dem beizukommen ist, darüber herrscht Dissens. Drei Ansätze, die das Problem lösen könnten – wenn wir sie kombinieren.
Ein US-Richter hat erklärt, dass Klagen gegen Facebook, die sich auf die Irreführung hinsichtlich der Ad-Reichweite beziehen, als Sammelklage eingereicht werden können. Dabei könnte eine immense Zahl an Unternehmen und Advertisern zusammenkommen.
Nachdem Kommentare mit dem Namen einer chinesischen Tennisspielerin bei TikTok nicht angezeigt wurden, ermittelten Tagesschau, NDR und WDR. Und siehe da: TikTok nutzt Wortfilter für gewisse Inhalte.
Der erste Satz. Der Einstieg. Der Moment, in dem das Interesse geweckt wird. Jede gute Geschichte lebt davon. Egal, ob sie gedruckt oder in wenigen Sekunden auf der Plattform Tiktok erzählt wird. Die Dramaturgie verlangt einen Einstieg, der nicht nur fesselt, sondern den Wunsch weckt, mehr zu erfahren. So werden Leserinnen ebenso wie Tiktok-Nutzer reingezogen in Weiterlesen …
Das Projekt „Grundrechte im Digitalen“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte befasst sich unter anderem mit der Frage, ob die dominanten sozialen Netzwerke wegen ihrer schieren Größe den Raum des Privaten verlassen haben. Dann müssten sie als Akteure staatsähnlich Grundrechte garantieren.