DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Behördenschreck: Verleger der «Obersee Nachrichten» vor Gericht

Die «Obersee Nachrichten», eine Gratis-Wochenzeitung, die in Rapperswil SG erscheint, hat sich in den letzten Jahren auf die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb eingeschossen. Seit 2014 skandalisierte das Blatt um Verleger Bruno Hug und Redaktor Mario Aldrovandi in nahezu jeder Ausgabe das Verhalten der Behörde. Irgendwann liessen sich das die angeprangerten Stellen nicht mehr gefallen. Sie klagten gegen die «Obersee Nachrichten» wegen Persönlichkeitsverletzung. Für den Anwalt der Kläger handelt es sich um eine der längsten und übelsten Kampagnen der jüngeren Schweizer Mediengeschichte. Die Verteidigung der Zeitungsmacher wiederum argumentierte gestern vor Gericht weitgehend formalistisch und zog die Legitimation der Kläger in Zweifel. Ausserdem sei die Berichterstattung zu 100 Prozent wahr. Das Urteil wird in der kommenden Woche schriftlich eröffnet.

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Keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs

Der Fall Bodum ist Geschichte: Das Bundesgericht hat entschieden, das Strafverfahren gegen die Journalistin Jana Avanzini endgültig einzustellen. Grund: Sie ist keine Hausbesetzerin und sie hat den Hausfriedensbruch auch nicht unterstützt.

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Beschwerdenrekord wegen Corona: Einblick in die Arbeit der UBI

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte 2020 so viel zu tun wie seit zehn Jahren nicht mehr. Vor allem wegen der «Corona-Berichterstattung» in den Medien hagelte es Kritik. Worum geht es da? zentralplus hat bei einer öffentlichen Beratung einer Beschwerde reingehört.

Namensänderungen strafrechtlich Verurteilter nach identifizierender Medienberichterstattung

In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz mindestens 18 Gesuche auf Namensänderungen von strafrechtlich verurteilten Personen eingereicht, oftmals begründet mit einer identifizierenden medialen Berichterstattung. Von den Kantonen wurden diese mehrheitlich abgelehnt. In diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass diese Praxis zu restriktiv ist, da bei identifizierender Berichterstattung und damit einhergehender Stigmatisierung einer Person als Weiterlesen …

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Wenn der Besuch bei Hausbesetzern zum Hausfriedensbruch wird

Eine Journalistin hatte eine besetzte Villa in Luzern aufgesucht und sich dort mit Hausbesetzern getroffen. Über ihren Besuch publizierte sie eine Reportage. Sie wurde erstinstanzlich wegen Hausfriedensbruchs zu 500 CHF Busse verurteilt. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte den Schuldspruch. Gemäss den Autoren ist das Urteil sorgfältig abgefasst und liegt auf der Linie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.