DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Ein EU-Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild?

Das sogenannte Leistungsschutzrecht, das in Deutschland die Verlage gegenüber Suchmaschinen und Newsaggregatoren stärken sollte, war ein gesetzgeberischer Murks und verfehlt heute sein ursprüngliches Ziel. Mehrere Studien zeigen, dass der urheberrechtliche Schutz von Textausschnitten, wie sie die Ergebnislisten von Suchmaschinen anzeigen, den Verlagen keine nennenswerten Zusatzeinnahmen gebracht hat. Verschiedene Suchmaschinen verzichten einfach darauf, so geschützte Inhalte anzuzeigen und vermeiden damit die Entschädigungspflicht. So läuft das Schutzrecht ins Leere. Dennoch soll nach deutschem Vorbild auf EU-Ebene ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Das zumindest strebt die aktuelle bulgarische Ratspräsidentschaft an. Auch wenn es den Verlagen keine zusätzlichen Einnahmen bringt, so entfaltet der urheberrechtliche Schutze eine Wirkung: Den Verlagen «gehe es darum, dass die Nutzer die Nachrichtenseiten direkt aufsuchen müssten und nicht mehr über Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Inhalte gelangten», zitiert Friedhelm Greis den Wirtschafts- und IT-Rechtler Thomas Höppner.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Leistungsschutzrecht: Die Verlegerlobby und ihre willigen Helfer im Parlament

Was Deutschland und der EU recht ist, soll der Schweiz nur billig sein: Nachdem die Verleger das Leistungsschutzrecht aus der Mottenkiste geholt haben, finden sie mit der Forderung nach einer «Linksteuer» im Parlament Gehör. Der Schweizer Vorschlag geht über jenen der Nachbarländer hinaus. Erst vor ein paar Monaten haben die damals zuständige Bundesrätin Sommaruga und Weiterlesen …

Ad Content

Die Verleger verlieren das Vertrauen in den Markt

Suchmaschinen wie Google sollen eine Entschädigung zahlen für das Verlinken von Artikeln. So sieht es ein Gesetzesvorhaben der EU vor. Es verkennt die Mechanismen der digitalen Ökonomie.

Ad Content