DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Ein EU-Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild?

Das sogenannte Leistungsschutzrecht, das in Deutschland die Verlage gegenüber Suchmaschinen und Newsaggregatoren stärken sollte, war ein gesetzgeberischer Murks und verfehlt heute sein ursprüngliches Ziel. Mehrere Studien zeigen, dass der urheberrechtliche Schutz von Textausschnitten, wie sie die Ergebnislisten von Suchmaschinen anzeigen, den Verlagen keine nennenswerten Zusatzeinnahmen gebracht hat. Verschiedene Suchmaschinen verzichten einfach darauf, so geschützte Inhalte anzuzeigen und vermeiden damit die Entschädigungspflicht. So läuft das Schutzrecht ins Leere. Dennoch soll nach deutschem Vorbild auf EU-Ebene ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Das zumindest strebt die aktuelle bulgarische Ratspräsidentschaft an. Auch wenn es den Verlagen keine zusätzlichen Einnahmen bringt, so entfaltet der urheberrechtliche Schutze eine Wirkung: Den Verlagen «gehe es darum, dass die Nutzer die Nachrichtenseiten direkt aufsuchen müssten und nicht mehr über Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Inhalte gelangten», zitiert Friedhelm Greis den Wirtschafts- und IT-Rechtler Thomas Höppner.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Unnötiger Stress mit Google

Nachdem die Redaktionen und Verlage in beinahe kartellistischer Geschlossenheit gegen den angeblichen Raubzug von Google im Nachrichtenmarkt geschossen hatten, beschloss das deutsche Parlament vor anderthalb Jahren die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts. 

Ad Content

Leistungsschutzrecht ist vom Tisch

Als Abwehrinstrument gegen Google und andere «Trittbrettfahrer» im Netz forderten die Schweizer Verleger ein Leistungsschutzrecht. Jetzt buchstabiert die Verbandsspitze zurück. Ein solches Sonderrecht brauche es gar nicht. Überraschende Töne am Rande einer Medienkonferenz des Verbands Schweizer Medien. Im Gespräch mit der MEDIENWOCHE sagt Geschäftsführer Urs F. Meyer: «Ein Leistungsschutzrecht ist für den Verband kein Thema mehr.» Weiterlesen …

Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation

Das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht wäre ein völliger Fremdkörper im Bereich des Urheberrechts. Ja, mehr noch: Die Forderung nach einem Sondergesetz ist ein Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation und der Information, schreibt Jurist Willi Egloff. Der Urheberrechtsspezialist stellt drei gewichtige Missverständnisse in der Diskussion um das Leistungsschutzrecht klar. Im deutschen Bundestag wird ein Weiterlesen …

Verlegers Wunderwelt

Jetzt also auch in der Schweiz: Nachdem deutsche Verleger und Chefredaktoren weitgehend faktenfrei einem Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse das Wort redeten, tun ihnen das die Schweizer Kollegen gleich. Mit Martin Spieler (Chefredaktor Sonntagszeitung) und Marc Walder (CEO Ringier) eröffnen zwei Schwergewichte mit schwachen Argumenten den Reigen. Da der Text im Ressort «Nachrichten» steht, darf man davon Weiterlesen …

Geld verdienen mit abgepressten Rechten

In Deutschland und der Schweiz rufen die Verleger nach einem Leistungsschutzrecht. Damit wollen sie gewerbliche Nutzer ihrer Online-Inhalte wie Google News und andere Aggregatoren zur Kasse bitten. Nur: Die Verlage gehen mit Inhalten hausieren, deren Urheberrechte sie den Journalistinnen und Pressefotografen mit unfairen Verträgen abgepresst haben. Beatrice Gurzeler, Rechtsanwältin und Juristin beim Schweizer Journalistenverband impressum, Weiterlesen …

Ad Content