DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Ein EU-Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild?

Das sogenannte Leistungsschutzrecht, das in Deutschland die Verlage gegenüber Suchmaschinen und Newsaggregatoren stärken sollte, war ein gesetzgeberischer Murks und verfehlt heute sein ursprüngliches Ziel. Mehrere Studien zeigen, dass der urheberrechtliche Schutz von Textausschnitten, wie sie die Ergebnislisten von Suchmaschinen anzeigen, den Verlagen keine nennenswerten Zusatzeinnahmen gebracht hat. Verschiedene Suchmaschinen verzichten einfach darauf, so geschützte Inhalte anzuzeigen und vermeiden damit die Entschädigungspflicht. So läuft das Schutzrecht ins Leere. Dennoch soll nach deutschem Vorbild auf EU-Ebene ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Das zumindest strebt die aktuelle bulgarische Ratspräsidentschaft an. Auch wenn es den Verlagen keine zusätzlichen Einnahmen bringt, so entfaltet der urheberrechtliche Schutze eine Wirkung: Den Verlagen «gehe es darum, dass die Nutzer die Nachrichtenseiten direkt aufsuchen müssten und nicht mehr über Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Inhalte gelangten», zitiert Friedhelm Greis den Wirtschafts- und IT-Rechtler Thomas Höppner.

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Zu klären ist, ob Google zahlen muss

Springer-Mann Christoph Keese hat sich das Silicon Valley genau angeschaut. Er weiß, wie Amerikas Online-Konzerne ticken. Hierzulande kämpft er für das „Leistungsschutzrecht“, mit dem Verlage gegen Google antreten. Wie groß sind ihre Chancen?

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Axel Springers heikle Google-Rechnung

Die deutsche Mediengruppe Axel Springer hat am Mittwoch vorgerechnet, welchen Schaden ihr der amerikanische Konzern Google zuzufügen droht. Pro Medientitel und pro Jahr würden Springer «Vermarktungsumsätze» in Höhe eines siebenstelligen Betrags entgehen, wenn die betreffenden Medienangebote von den Google-Suchdiensten nur noch eingeschränkt berücksichtigt würden, meldete das Medienhaus anlässlich der Publikation der Quartalszahlen.

Was Axel Springers Google-Experiment zeigt – und was nicht

Axel Springer sammelt Munition für eine kartellrechtliche Auseinandersetzung mit Google. Dafür hatte der Verlags- dem Suchmaschinenkonzern die Gratisnutzung von Textschnipseln und Vorschaubildern bei vier seiner Portale mal kurz verweigert. Und, oh Wunder, der Traffic ging zurück. Da kann man nur hoffen, dass sich das Kartellamt die Zahlen genau anschaut. Denn sie sagen weniger etwas aus Weiterlesen …

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Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs– und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.