Was Schweizer Verlage unternehmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Was tun Schweizer Medienhäuser um sexuell übergriffiges Verhalten von Mitarbeitenden zu sanktionieren? In allen grossen Unternehmen exisiteren Richtlinien und Leitfäden, die das nicht tolerierbare Verhalten beschreiben. Bei der SRG sind das etwa «zudringliche Körperkontakte», «unnötige Berührungen», aber auch «anzügliche Bemerkungen», «sexistische Sprüche und Witze», «aufdringliche und taxierende Blicke», Stalking, Annäherungsversuche oder ein SMS mit sexistischem Inhalt. Der Kleinreport hat sich in der Branche umgehört und es klingt überall gleich: «In Schweizer Medienhäusern wird sexuelle Belästigung nicht akzeptiert.» Nur: Ein Kodex allein schafft nicht automatisch ein Klima, das es den von Übergriffen Betroffenen ermöglicht und erleichtert, das Erlebte den dafür vorgesehenen Stellen zu melden.