DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Datenschutz vs. Meinungsfreiheit

Klingt absurd, ist aber schon bald rechtens: Die neuen Datenschutzregeln der EU, von der auch die Schweiz betroffen ist, verbieten die namentliche Erwähnung einer beliebigen Person auf Twitter oder in einem Blog. Diesem Verbot steht indes die explizite Erlaubnis durch die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gegenüber. Gerichte, die selbst unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, werden im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit stärker gewichten. Doch der Schaden ist angerichtet, urteilt Thomas Stadler, IT-Fachanwalt in seinem Blog: «Das alles ändert aber nichts daran, dass der datenschutzrechtliche Tunnelblick des europäischen Gesetzgebers eine formelle Rechtslage zugelassen hat, die aus rechtsstaatlicher Sicht schwer erträglich ist.»

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Clubhouse mag dein Telefonbuch wirklich gern

Clubhouse ist aktuell invite-only, was vermutlich einen Teil des aktuellen Hypes ausmacht. Um eine Person einzuladen muss man Clubhouse Zugriff auf das eigenene Adressbuch geben. Dies wurde bereits mehrfach kritisiert. Es gab viel Diskussion, wie Clubhouse diese Adressbuch-Daten nutzt. Wir haben uns angeschaut, wie Clubhouse das Adressbuch verwendet und wie es besser ginge.

Ad Content

Hype um neue App Clubhouse: Wie steht es um den Datenschutz?

Seit dem Wochenende gibt es in der Gründerszene einen regelrechten Hype um die Audio-App Clubhouse. User können in Diskussionsräumen live diskutieren oder den Diskussionen wie einem Podcast lauschen. Das Besondere an der neuen Trend-App: Man kommt nur mit Einladung rein.

Ad Content

Totale Transparenz endet immer totalitär

«Wir wissen, wo Du bist. Wir wissen, wo Du warst. Wir wissen mehr oder weniger, woran Du denkst.» – Europa muss die Daten-Allmacht der amerikanischen und chinesischen Tech-Giganten brechen. Ein offener Brief des Vorstandschefs von Axel Springer an die Präsidentin der EU-Kommission.