DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Datenschutz vs. Meinungsfreiheit

Klingt absurd, ist aber schon bald rechtens: Die neuen Datenschutzregeln der EU, von der auch die Schweiz betroffen ist, verbieten die namentliche Erwähnung einer beliebigen Person auf Twitter oder in einem Blog. Diesem Verbot steht indes die explizite Erlaubnis durch die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gegenüber. Gerichte, die selbst unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, werden im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit stärker gewichten. Doch der Schaden ist angerichtet, urteilt Thomas Stadler, IT-Fachanwalt in seinem Blog: «Das alles ändert aber nichts daran, dass der datenschutzrechtliche Tunnelblick des europäischen Gesetzgebers eine formelle Rechtslage zugelassen hat, die aus rechtsstaatlicher Sicht schwer erträglich ist.»

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Google verheddert sich im eigenen Überwachungsapparat

Arizonas oberster Jurist meint es ernst und will Googles Geschäftsmodell bei standortbasierter Werbung an den Kragen: Es sei ein Gesetzesverstoß, wie der Datenkonzern beim Sammeln von Bewegungsdaten Nutzer in die Irre führt. Aussagen von Angestellten sowie Papiere aus Google-Krisensitzungen belegen die Vorwürfe und zeigen, wie selbst Google-Leute die Bewegungsverfolgung nicht abstellen können.

Ad Content

BAG will drei Millionen Nutzer auf der SwissCovid App

In der SwissCovid App können Corona-Infizierte einen Code eingeben, mit welchem alle anderen App-Nutzer alarmiert werden. Nun hat das Bundesamt für Gesundheit BAG Bilanz gezogen. 13 Personen wurden dank der App positiv getestet. Ein Erfolg, sagt das Bundesamt.