Witz lass nach
Scherze zum 1. April waren wohl mal der Versuch, den Winter gemeinsam lachend zu vertreiben. Heute stellen viele Firmen Aprilscherze ins Netz, um im Gespräch zu bleiben. Wie der Humor nach und nach seine Unschuld verloren hat.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Scherze zum 1. April waren wohl mal der Versuch, den Winter gemeinsam lachend zu vertreiben. Heute stellen viele Firmen Aprilscherze ins Netz, um im Gespräch zu bleiben. Wie der Humor nach und nach seine Unschuld verloren hat.
Der frühere Publizistikprofessor an der Universität Bern Roger Blum äussert sich in einem Buch als abtretender Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), die er von 2008 bis 2015 geleitet hat.
Nach den Ereignissen in Köln und Hamburg stehen nicht nur die Politiker massiv in der Kritik, sondern auch die Leitmedien des Landes. Nicht ganz zu Unrecht, findet ein Experte.
Michael Schumachers Medienanwalt zeigt Verständnis für das Interesse der Öffentlichkeit an der Genesung des vor zwei Jahren verunglückten siebenmaligen Formel-1-Weltmeisters. Aber er betont die Privatheit der Rehabilitation seines Mandanten.
Ein Jahresrückblick als journalistische Selbstkontrolle: Die NZZ-Auslandredaktion blickt auf ihre Voraussagen für 2015 zurück und zieht eine selbstkritische Bilanz.
Mehrere Reporter sind in die Wohnung von Syed Farook und seiner Frau Tashfeen Malik eingedrungen. Live auf Sendung zeigten sie persönliche Gegenstände in die Kamera. Auf Twitter hagelt es Kritik.
Die Terrorbedrohung findet derzeit ein enormes Echo in den Medien. Dabei stehen Journalisten vor einem besonderen Dilemma: Wie soll man über den sogenannten „Islamischen Staat“ berichten, ohne seinen Propaganda-Absichten in die Hände zu spielen? Welche Begriffe sind angemessen und welche Bilder geeignet, damit Muslime in Deutschland nicht unter Generalverdacht gestellt werden?
Live-Bilder von Verhaftungen gehören nicht zu unserer Rechtstradition. Sie untergraben unser Verständnis von verfahrensrechtlicher Fairness.