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Facebook

Gelöschter Kommentar: Gericht pfeift Facebook zurück

Den folgenden Kommentar auf Facebook unter einem dort geposteten Artikel der «Basler Zeitung» liess das Unternehmen löschen: «Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.» Nun hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Facebook den Kommentar stehen lassen muss. Der Anwalt des Schreibers argumentierte, Facebook könne die Daten des Mannes nutzen, im Gegenzug sei es ihm erlaubt, Inhalte abzusetzen, die nicht gegen geltendes Recht verstossen.

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Facebook beklagt Zwang zum Löschen von Hasskommentaren

Facebook möchte die Freiheit behalten, Hasskommentare auf der Plattform stehen zu lassen – solange sie nicht gegen die eigenen Regeln verstoßen. Zwar akzeptiert das Unternehmen Regulierungen und Gesetze in einzelnen Ländern, aber eine weltweite Verbannung, wie sie der Europäische Gerichtshof (EuGH) ermöglicht hat, lehnt Zuckerberg ab.

Facebooks lange Leine wird ein bisschen kürzer

Plattformen wie Facebook können künftig verpflichtet werden, bei der Tilgung rechtswidriger Inhalte effektiver vorzugehen. Zudem hat der EuGH den Gerichten einen Weg eröffnet, um Onlinedienste zur weltweiten Löschung zu verdonnern. Auslöser des Verfahrens ist eine Klage der österreichischen Politikerin und ehemaligen Grünen-Vorsitzenden Eva Glawischnig.

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Neues Urteil: Aus für Facebook Fanpages?

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