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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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Service public: Keine Pfeile gegen die SRG

Zwischen der SRG und den privaten Medien sind derzeit keine Grabenkämpfe auszumachen. Diesen Eindruck gewann man an einem Treffen in Bern, das die Eidgenössische Medienkommission organisiert hat.

Service public: Auslaufmodell?

Über eine Milliarde Franken bezahlen Schweizer Haushalte für Radio und Fernsehen. Künftig soll jede und jeder die Billag-Gebühr entrichten, egal ob er diese Medien nutzt oder nicht. Der Widerstand lässt nicht auf sich warten: Diskussionen um Geld und Inhalt des Service public sind einmal mehr entbrannt. Eine «Club»-Diskussion über Medienqualität und gesellschaftliche Relevanz unter der Weiterlesen …

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Die Schlaumeier von Avenir Suisse

Der Think tank der Wirtschaft schlägt eine Agenda zur Medienförderung vor. Danach würden die privaten Medienunternehmen von Staats- und Gebührengeldern profitieren und die SRG als Sender abgeschafft.