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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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In der Schweiz muss nur Radio- und Fernsehgebühren zahlen, wer auch tatsächlich einen Radio oder einen Fernseher besitzt. Angesichts des technologischen Wandels will der Bundesrat die Radio- und TV-Gebühren neu organisieren: Neu soll grundsätzlich jede und jeder Gebühren zahlen – ausser Leute mit geringem Einkommen und kleinere Unternehmen. Das hat Widerstand geweckt. Der Bundesrat hat Weiterlesen …

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