DOSSIER mit 609 Beiträgen

Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Der öffentliche Rundfunk als Brückenbauer

In der öffentlichen Debatte wachsen die Zweifel am Sinn der SRG. Das sei fatal, argumentieren zwei Medienwissenschafter der Universität Zürich. Ihrer Meinung nach ist die Existenz eines öffentlich finanzierten Rundfunks unabdingbar.

Ad Content

Kampf gegen die Medienabgabe – Angriff auf den «Service public»?

Was sind die Erwartungen an ein öffentlich-rechtliches Medienunternehmen? Was bedeutet Service public? Welche Folgen hätte die Einführung einer Medienabgabe? In der Sendung «BaZ Standpunkte» diskutieren die Telebasel-Chefredaktorin Karin Müller und Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP), Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, und «BaZ»-Bundeshausredaktor Dominik Feusi. Markus Prazeller moderiert.

Ad Content

Empfangsgebühren: Roger de Weck plädiert für Systemwechsel

Die Volksabstimmung über die Einführung einer allgemeinen Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen hat auch eine Debatte über die SRG ausgelöst. Generaldirektor Roger de Weck nimmt Stellung und plädiert dabei für den Systemwechsel.