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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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Warum es die SRG braucht: Jeder Rappen zählt

Ein Gespenst geht um in der Schweizer Radio- und Fernsehlandschaft. Es ist kein böses Gespenst, es macht niemandem Angst. Aber weil es nirgends richtig definiert ist, weiss auch niemand, wie das Gespenst zu fassen wäre. Mitunter geistert es in Sendungen herum, wo es nichts verloren hat. Das Gespenst heisst Service public.

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Auf der Suche nach der «Digitalisierungsdividende»

Produktion und Distribution von Radio und Fernsehen kosten künftig dank Digitalisierung und Automatisierung weniger. Von einer finanziellen «Digitalisierungsdividende» für die Gebührenzahler will die SRG aber nichts wissen, man investiere die eingesparten Mittel ins Programm. Der Bundesrat hätte bei der Festlegung der Gebühren aber sehr wohl Spielraum nach unten.