DOSSIER mit 288 Beiträgen

Journalistische Praxis

Es war einmal das Zwei-Quellen-Prinzip

Ein einziger Tweet eines «Titanic»-Redaktors hat unlängst bei zahlreichen Redaktion die journalistische Sorgfaltspflicht ausgehebelt. Reihum verkündeten sie mittels Push- und Breaking-News den Bruch der Regierungskoalition in Deutschland – um kurz darauf ebenfalls mittels Eilnachricht zu vermelden, dass sie einer Falschmeldung aufgesessen waren. Was für eine Peinlichkeit. Die ganze Aufregung wäre nicht nötig gewesen, hätten die Journalisten am Push-Abzug eine Grundregel ihrer Profession befolgt: das Zwei-Quellen-Prinzip. Und das geht so: «Wenn du eine Information nur aus einer Quelle hast: Halte die Füsse still. Erst wenn du die Fakten durch mindestens eine weitere zuverlässige & unabhängige Quelle verifizieren kannst, berichte. Und nein, andere Medien sind nicht als Quelle zu verstehen.» Aus aktuellem Anlass hat die Plattform «fair radio» einen schon etwas älteren «Appell für das Zwei-Quellen-Prinzip» wieder veröffentlicht.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

«Arena»-Projer: «Diese Sendung hat mich an meine Grenzen gebracht»

Nach der letzten «Arena»-Sendung mit dem Titel «Trumps Krieg» über die Glaubwürdigkeit der Medien kochen die Emotionen hoch. Vor allem über den Auftritt des umstrittenen Publizisten Daniele Ganser wird heftig gestritten. Moderator Jonas Projer lässt die Sendung am Tag danach im Interview noch einmal Revue passieren.

Ad Content

Medienfrauen reagieren auf «Tele»-Cover

«Vorsicht, kluge Frau!» schrieb die TV-Zeitschrift «Tele» auf dem Cover zur Titelgeschichte über Wirtschaftsjournalistin und Moderatorin Patrizia Laeri. Die Kritik folgte prompt. Nun hat der Verein «Medienfrauen Schweiz» mit #vorsichtklug eine wirkungsvolle Aktion gestartet.

Push-Nachrichten: Die Angst der Journalisten vor dem Opt-Out

Ist jede Push-Meldung journalistisch betrachtet tatsächlich relevant? Oder geht es den Online-Medien nur darum, die Klickzahlen zu erhöhen? Unter anderem diese Fragen hat Cornelia Alig, Absolventin des Studiengangs New Media Journalism an der Leipzig School of Media, in ihrer Masterarbeit mit dem Titel „Der Nachrichtenwert von Push-Mitteilungen – und wie sie ausgewählt werden“ untersucht.

Ad Content

Heikle Eilmeldungen aus dem Gericht

Kürzlich verschickten Medien eine falsche Eilmeldung zu einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Der Fehler ist symptomatisch für die Gerichtsberichterstattung. Doch es gäbe Lösungen.

Push-GAU: Etliche Medien meldeten fälschlicherweise NPD-Verbot

Die NPD wird nicht verboten, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Viele Medien, darunter etwa Spiegel Online, NZZ, Die Zeit warteten das Urteil aber nicht ab und eilten fälschlicherweise die Meldung, dass die Partei doch verboten werde. Es ist ein Lehrstück in Sachen Online-Journalismus.