DOSSIER mit 288 Beiträgen

Journalistische Praxis

Es war einmal das Zwei-Quellen-Prinzip

Ein einziger Tweet eines «Titanic»-Redaktors hat unlängst bei zahlreichen Redaktion die journalistische Sorgfaltspflicht ausgehebelt. Reihum verkündeten sie mittels Push- und Breaking-News den Bruch der Regierungskoalition in Deutschland – um kurz darauf ebenfalls mittels Eilnachricht zu vermelden, dass sie einer Falschmeldung aufgesessen waren. Was für eine Peinlichkeit. Die ganze Aufregung wäre nicht nötig gewesen, hätten die Journalisten am Push-Abzug eine Grundregel ihrer Profession befolgt: das Zwei-Quellen-Prinzip. Und das geht so: «Wenn du eine Information nur aus einer Quelle hast: Halte die Füsse still. Erst wenn du die Fakten durch mindestens eine weitere zuverlässige & unabhängige Quelle verifizieren kannst, berichte. Und nein, andere Medien sind nicht als Quelle zu verstehen.» Aus aktuellem Anlass hat die Plattform «fair radio» einen schon etwas älteren «Appell für das Zwei-Quellen-Prinzip» wieder veröffentlicht.

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Geplant: Wie entstehen Nachrufe?

Wenn Prominente sterben, werden Nachrufe veröffentlicht. In den meisten Redaktionen sind viele bereits geschrieben – bei der Deutschen Presseagentur sogar über 1500.

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Dass man sich mit Gottesdienstkritiken gehörig in die Nesseln setzen kann, musste das Innerschweizer Newsportal zentralplus erleben. Thomas Wehrli, Ressortleiter Fricktal bei der Aargauer Zeitung, ist sich dieser Herausforderung bewusst. Sein doppelter Heimvorteil als gebürtiger Fricktaler und Katholik dürfte ihm bei seinem Vorhaben zum Vorteil gereichen.

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