DOSSIER mit 288 Beiträgen

Journalistische Praxis

Es war einmal das Zwei-Quellen-Prinzip

Ein einziger Tweet eines «Titanic»-Redaktors hat unlängst bei zahlreichen Redaktion die journalistische Sorgfaltspflicht ausgehebelt. Reihum verkündeten sie mittels Push- und Breaking-News den Bruch der Regierungskoalition in Deutschland – um kurz darauf ebenfalls mittels Eilnachricht zu vermelden, dass sie einer Falschmeldung aufgesessen waren. Was für eine Peinlichkeit. Die ganze Aufregung wäre nicht nötig gewesen, hätten die Journalisten am Push-Abzug eine Grundregel ihrer Profession befolgt: das Zwei-Quellen-Prinzip. Und das geht so: «Wenn du eine Information nur aus einer Quelle hast: Halte die Füsse still. Erst wenn du die Fakten durch mindestens eine weitere zuverlässige & unabhängige Quelle verifizieren kannst, berichte. Und nein, andere Medien sind nicht als Quelle zu verstehen.» Aus aktuellem Anlass hat die Plattform «fair radio» einen schon etwas älteren «Appell für das Zwei-Quellen-Prinzip» wieder veröffentlicht.

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