DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Vor dem Entscheid über die Abschaffung des freien Internets

In einer Woche entscheidet das Europaparlament über eine Reform des Urheberrechts, die weitreichende Konsequenzen für die Nutzerinnen und Nutzer des Internets hätte. Zum einen sollen sogenannte Upload-Filter eingeführt werden, womit mögliche Urheberrechtsverletzungen automatisch erkannt werden sollten, so wie das heute Youtube macht beim Hochladen der Videos. Kritiker erkennen darin ein Zensurpotenzial, wenn eine Software entscheidet, was Rechtens ist und was nicht. Ausserdem soll auf europäischer Ebene ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Verlage eingeführt werden, womit die Verlinkung von Medieninhalten entschädigungspflichtig würde. Das Fachmagazin golem.de beschreibt die Lobbyschlacht, die eine Woche vor dem Entscheid hinter den Kulissen läuft.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Zu klären ist, ob Google zahlen muss

Springer-Mann Christoph Keese hat sich das Silicon Valley genau angeschaut. Er weiß, wie Amerikas Online-Konzerne ticken. Hierzulande kämpft er für das „Leistungsschutzrecht“, mit dem Verlage gegen Google antreten. Wie groß sind ihre Chancen?

Ad Content

Axel Springers heikle Google-Rechnung

Die deutsche Mediengruppe Axel Springer hat am Mittwoch vorgerechnet, welchen Schaden ihr der amerikanische Konzern Google zuzufügen droht. Pro Medientitel und pro Jahr würden Springer «Vermarktungsumsätze» in Höhe eines siebenstelligen Betrags entgehen, wenn die betreffenden Medienangebote von den Google-Suchdiensten nur noch eingeschränkt berücksichtigt würden, meldete das Medienhaus anlässlich der Publikation der Quartalszahlen.

Was Axel Springers Google-Experiment zeigt – und was nicht

Axel Springer sammelt Munition für eine kartellrechtliche Auseinandersetzung mit Google. Dafür hatte der Verlags- dem Suchmaschinenkonzern die Gratisnutzung von Textschnipseln und Vorschaubildern bei vier seiner Portale mal kurz verweigert. Und, oh Wunder, der Traffic ging zurück. Da kann man nur hoffen, dass sich das Kartellamt die Zahlen genau anschaut. Denn sie sagen weniger etwas aus Weiterlesen …

Ad Content

Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs– und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.