DOSSIER mit 125 Beiträgen

Satire

Wenn aus «Postillon»-Satire Ernst wird

«Der Postillon» ist ein Satiremagazin. Doch Satire verstehen bekanntlich nicht alle. So auch die bayrische Polizei nicht. Sie ermittelt gegen einen Mann, der auf Facebook einen «Postillon»-Beitrag gelikt hat, auf dem neben AfD-Mann Bernd Höcke ein Hitler-Porträt zu sehen ist. «Und weil es sich bei dem ‹Like›-Klick für den ‹Postillon›-Hitler um einen möglichen Verstoss gegen den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches (‹Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen›) handelt», schreibt Martin Bernstein in der «Süddeutschen Zeitung», ermittle nun die Polizei. Die Sache ist doppelt absurd. Gegen den gleichen Mann läuft bereits ein Verfahren, weil er verbotenerweise die Flagge der Kurdenmiliz YPG auf seinem privaten Facebook-Profil gezeigt hatte. Das tat er, indem er einen Beitrag des Bayrischen Rundfunks mit einem entsprechenden Bild teilte. Medien dürfen das nach Gesetz, Privatpersonen aber nicht. Im Zuge dieser Ermittlungen stiess die Polizei auf den Hitler-Like, aus dem sie dem 27-Jährigen nun einen weiteren Strick zu drehen versucht.

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Charlie lebt

Nach den blutigen Anschlägen auf Charlie Hebdo erlebt das Satiremagazin eine Welle der Unterstützung. Bereits am letzten Freitag hat die Redaktion ihre Arbeit in den Räumlichkeiten der französischen Zeitung «Libération» wieder aufgenommen. Drei Stunden dauerte die erste Redaktionskonferenz. Auf ihrer Internetseite liberation.fr hat die Zeitung eine Reportage über die dreistündige Redaktionskonferenz veröffentlicht. Über 25 Mitarbeiter Weiterlesen …

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«Eine Pointe kostet ungefähr 70 Franken»

Ade Sommerpause: Am Sonntag startet die Satiresendung «Giacobbo/Müller» des Schweizer Fernsehens in die neue Staffel. Zeit für ein Gespräch mit dem Winterthurer Kabarettisten Viktor Giacobbo (62).

Komisches Verbot

Das strafrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung ist eine seltsame Norm unseres Kommunikationsrechts. Auch wer das Verbot komisch findet, muss anerkennen, dass es keine Comedy ist: Es enthält nämlich keine explizite Ausnahme für Satire oder Kunst. Deshalb müssen die Gerichte auch Bagatellfälle entscheiden. Dabei sollte man kleinen Ausrutschern mit Gelassenheit begegnen und sich den ernsten und ernst Weiterlesen …

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