DOSSIER mit 288 Beiträgen

Journalistische Praxis

Ein altes Zitat als vermeintlicher Beleg für eine «neue» Entwicklung

Als langjähriger Wissenschaftler und ehemaliger Professor der Medizingeschichte könnte Christoph Mörgeli den korrekten Umgang mit Quellen und Zitaten eigentlich kennen. Als Weltwoche-Redaktor nahm er es jüngst damit aber nicht so genau. Aufgefallen war dies Tobias Bär, Bundeshausredaktor der NZZ-Regionalmedien. Mörgeli zitierte aus Bärs Diplomarbeit über Homosexualität als Fluchtgrund. Daraus verwendete er die Aussage einer Expertin als – einzigen – Beleg für seine These, wonach der Fluchtgrund Homosexualität einen «neuen Migrationsschlager» darstelle. Das Problem: Die Diplomarbeit ist vier Jahre alt und die zitierte Aussage beschreibt die aktuelle Situation nicht mehr adäquat; die Asylanträge wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sind in den letzten Jahren konstant geblieben. Immerhin gibt sich Mörgeli im Nachhinein einigermassen einsichtig: «Journalistisch wäre es perfekter gewesen, ich hätte beim Kurzzitat von Barzé-Loosli noch das Jahr 2014 eingesetzt.»

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Man hätte Blocher widersprechen müssen

Die ungeheuerliche Aussage Christoph Blochers im Interview mit Schweizer Regionalzeitungen blieb unwidersprochen. Solch journalistisches Verhalten wäre ein Fall für den Presserat. Wäre das Interview in Radio oder Fernsehen gesendet worden, hätten sich wohl Ombudsstelle und Unabhängige Beschwerdeinstanz damit befasst.

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Blaulichtorganisationen: Welchen Einfluss haben Leserreporter?

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