DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Wie eine Falschmeldung den Datenschutz diskreditiert

Aufgrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssten die Namen auf den Klingelschildern von 220’000 Wohnungen in Österreich entfernt werden. Das ist der Stoff, mit dem sich Stimmung gegen einen starken Datenschutz machen lässt. Nur: Die Meldung stimmt nicht – aber sie hat natürlich längst die Runden gemacht durch Medien und Social Media. Rechtsanwalt Martin Steiger dokumentiert auf seinem Blog die Reaktionen verschiedener europäischer und deutscher Behörden, die erklären, dass es sich um eine Falschmeldung handelt – eine problematische zudem. So hält etwa Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, fest: «Ich finde es sehr problematisch und auch sehr schade, dass durch diese unsinnigen Behauptungen die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung als Begründung für etwas herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als ‹weltfremdes europäisches Recht› diskreditiert wird.»

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Die DSGVO ist da – und jetzt?

Ihr Postfach quillt momentan über. Für einmal nicht mit Spam, sondern mit aktualisierten Datenschutzbestimmungen. Heute tritt die neue Datenschutzverordnung der EU in Kraft. Wir erklären Ihnen, was Sie als EU-Bürger oder Schweizerin davon haben.

Ad Content

Übertriebene Furcht vor übertriebenen Bussen

Die Verunsicherung vieler Blogger angesichts der neuen europäischen Datenschutzbestimmung sei übertrieben und letztlich unbegründet, schreibt der Jurist und Verwaltungsrichter Malte Engeler in einem Gastbeitrag für Netzpolitik.org. In den letzten Tagen, nach Inkrafttreten der sogenannten Datenschutzgrundverordnung DSGVO, haben in Deutschland hunderte von Blogs und Foren vorübergehend (?) dicht gemacht. Die meisten taten dies aus Furcht für exorbitanten Bussen im Falle einer Widerhandlung gegen die neuen Regeln. Tatsächlich sieht die DSGVO Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Jurist Engeler gibt aber zu bedenken, dass sich deshalb die Vollzugspraxis kaum ändern werde, zumal auch hier das Gebot der Verhältnismässigkeit gilt: «Dass auf die bisherige Ära der Zurückhaltung nun die Zeit der Überreaktion folgt, ist dabei angesichts der weitgehend unveränderten Personalausstattung und strategischen Ausrichtung der meisten Behörden wahrlich nicht das naheliegende Szenario.»