DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Wie eine Falschmeldung den Datenschutz diskreditiert

Aufgrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssten die Namen auf den Klingelschildern von 220’000 Wohnungen in Österreich entfernt werden. Das ist der Stoff, mit dem sich Stimmung gegen einen starken Datenschutz machen lässt. Nur: Die Meldung stimmt nicht – aber sie hat natürlich längst die Runden gemacht durch Medien und Social Media. Rechtsanwalt Martin Steiger dokumentiert auf seinem Blog die Reaktionen verschiedener europäischer und deutscher Behörden, die erklären, dass es sich um eine Falschmeldung handelt – eine problematische zudem. So hält etwa Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, fest: «Ich finde es sehr problematisch und auch sehr schade, dass durch diese unsinnigen Behauptungen die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung als Begründung für etwas herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als ‹weltfremdes europäisches Recht› diskreditiert wird.»

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Websites: Tracking auf Kollisionskurs mit dem Datenschutzrecht

Nico Ebert von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat untersucht, wie populäre Schweizer Websites ihre Besucherinnen und Besucher überwachen: Mindestens 23 Prozent der untersuchten Websites nutzen moderne Fingerprinting-Verfahren, darunter Digitec, die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), die Fluggesellschaft SWISS und Zalando.

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Im Rahmen einer Marketingkampagne kündigt Facebook weitere Mechanismen an, mit denen es sich den neuen europäischen Datenschutzregeln unterwerfen will. Tatsächlich aber bleiben die Veränderungen minimal. Mehr noch: Der Datenkonzern will die Gunst der Stunde nutzen und sich auch das Recht zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware einräumen lassen.

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Von wegen europäische Standards für alle: Facebook ändert Vertragsbedingungen von 1,5 Milliarden Menschen

Dem Geiste nach sollen auch Facebook-Nutzerinnen außerhalb der EU künftig von den europäischen Datenschutzregeln profitieren, hieß es bislang aus dem Unternehmen. Doch um sicherzustellen, dass sie sich dabei nicht auf die gleichen Rechte und Klagebefugnisse wie Menschen in der EU berufen können, ändert Facebook nun ihre Nutzungsverträge.