DOSSIER mit 485 Beiträgen

Medienethik

Womit darf sich ein Journalist «gemein machen»?

Journalisten*innen sind keine Stenograf*innen. Wir sind nicht primär dazu da, Protokolle zu führen, sondern – wie es Watergate-Legende Carl Bernstein formuliert – «the best obtainable version of the truth» herauszufinden und an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist eine Sache, mit der wir uns in jedem Fall gemein machen müssen.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Was ist in unseren journalistischen Beiträgen erlaubt, was nicht?

Die Standards und Regeln, die im Folgenden formuliert sind, haben bei «Zeit» und «Zeit Online» schon immer gegolten. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die sich nach den jüngsten Debatten um die Wahrhaftigkeit im Journalismus getroffen hat, hat sie nun noch einmal explizit formuliert und mit den Redaktionen diskutiert.

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Im Bett mit Herbert

Trennung von Werbung und Journalismus? War gestern. Die «Welt» macht vor, wie’s heute geht, und hievt für einen Tag Herbert Diess auf den Vize-Chefsessel, den Vorstandsvorsitzenden von VW. Man möchte weinen.

Presserat: Schnellere Verfahren, mehr Gehör und solide Finanzierung

Die Stiftung des Schweizer Presserates konnte 2018 einen Überschuss ausweisen, dank Kostendisziplin und ausserordentlichen Zuwendungen. Das Grundproblem aber bleibt: Die Stiftung leidet unter einem strukturellen Defizit. Soll der Presserat zukunftsfähig bleiben, muss er als Teil des medialen Service public gestärkt werden.

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Die schwierige Aufgabe der Relotius-Bewältigung

as muss sich nach dem Relotius-Skandal ändern? Auf ihrer Jahrestagung diskutieren Reporter einigermaßen ratlos über Narrative, Transparenz und Kontrollen – und über die Probleme und Möglichkeiten des Geschichtenerzählens. Der „Spiegel“ will derzeit aber noch keinen Einblick geben, wie sein System versagt hat.