Presserat erweitert Zuständigkeit auf Blogs, Newsletter und YouTube-Kanäle
Blogger, Kuratoren und YouTuber müssen damit rechnen, dass der Presserat eine Stellungnahme zu ihren Inhalten abgibt. Empfehlungen und Feststellungen sind zu Beiträgen in Blogs, in Newslettern und auf Social Media-Plattformen möglich, sofern der Presserat einen «journalistischen Charakter» erkennt.