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Datenschutz/Privatsphäre

Was ist eine «Verarbeitungstätigkeit» im Sinne der DSGVO?

Der Verantwortliche hat nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO ein Verzeichnis aller „Verarbeitungstätigkeiten“ zu führen. Möchte ein Unternehmen mit der Erstellung dieser wichtigen Übersicht beginnen, stellt sich unweigerlich die Frage, bis auf welche Detailtiefe diese „Verarbeitungstätigkeiten“ beschrieben werden müssen. Oder anders: was genau ist eine „Verarbeitungstätigkeit“?

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Der technische Standard, mit dem Werbefirmen DSGVO-Einwilligungen im Netz einsammeln, ist rechtswidrig. Die belgische Datenschutzbehörde neutralisiert damit einen zentralen Mechanismus des digitalen Werbe-Ökosystems. Die Konsequenzen könnten gewaltig sein, auch für deutsche Medien und Branchengrößen wie Google oder Amazon.