DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Was den Medien erlaubt ist, bleibt dem privaten Nutzer verboten

Absurde Situation im deutschen Recht: Weil eine Privatperson einen Zeitungsartikel auf ihrem Facebook-Profil geteilt hat, der die Fahne einer in Deutschland verbotenen Organisation zeigt, macht sich der Mann strafbar wegen der «verbotenen Verwendung» dieses Kennzeichens. Klingt komisch, ist aber genau so geschehen im Fall eines Musikers aus München. Er hat eine Anzeige am Hals, weil er diesen Artikel des Bayrischen Rundfunks auf Facebook mit seinen «Freunden» geteilt hat. Die darauf abgebildete YPG-Flagge und zahlreiche andere Symbole von kurdischen Organisationen sind in Deutschland verboten. Medien dürfen sie öffentlich zeigen, Privatpersonen nicht.

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Irgendwann ist genug: ORF-Star Armin Wolf verklagt Vizekanzler Strache

War alles gar nicht so gemeint, ist nur Satire 😉 Österreichs Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) versucht sich mittels Verharmlosung aus der Affäre zu ziehen. Zuvor hatte der Politiker auf seinem Facebook-Profil den ORF-Moderator Armin Wolf der Verbreitung von «Fake News, Lügen und Propaganda» bezichtigt. In 32 Jahren als Journalist habe er sich einiges anhören müssen, aber nie dagegen geklagt. Jetzt mache er eine Ausnahme, schreibt Wolf in seinem Blog. Daran ändere auch nichts, dass sich Strache nun mit einem «gar nicht so gemeint» aus der Affäre zu ziehen versuche.

Selbsternannte Richter an Redaktionstischen

Game over für Werner De Schepper, den als «Tööpli» geouteten Ex-Blick-Chef. Was ja eigentlich gut ist. Nur wurde er diese Woche medial und auf den Sozialen Medien bereits hingerichtet. Geteert, gefedert und dann viergeteilt. Und das ohne Anhörung und Prozess. Wir sollten diese Art von Journalismus eigentlich hinter uns haben.

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Bruno Hugs tiefer Fall

Bruno Hug, Chefredaktor der «Obersee-Nachrichten», wird nach dem Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland im Kesb-Prozess per sofort freigestellt und entlassen. Zudem akzeptiert der Somedia-Verlag das Urteil.