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Service public

Öffentlich-Rechtliche Netzwerkeffekte mit beträchtlichem Potenzial

Im Zeitalter digitaler Plattformöffentlichkeiten muss es um den Aufbau und die Etablierung eines vielfältigen und offenen öffentlich-rechtlichen Ökosystems gehen. Das geht aber nur, wenn die öffentlich-rechtlichen Anbieter viel stärker zusammenarbeiten, wechselseitig auf Inhalte verlinken und auf diese Weise öffentlich-rechtliche Netzwerkeffekte generieren.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

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ARD und ZDF künftig ohne «presseähnliche» Angebote

Der Streit dauerte sieben Jahre, nun scheint man eine Lösung gefunden zu haben: In Deutschland einigten sich Verleger und Vertreter der öffentlich-rechtlichen Medien über den Umfang der Online-Aktivitäten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Lange Texte ohne Sendungsbezug würde es in ihren Digitalangeboten damit nicht mehr geben. Ulrike Simon berichtet für «Horizont» über die wegweisende Reform, die auch eine Signalwirkung für den ähnlich gelagerten Streit in der Schweiz haben könnte.

ORF zieht sich von Facebook zurück

Keine Werbung für und auf Facebook, keine Videos mehr: Der ORF hat eine neue Social-Media-Strategie. Die Facebook-Präsenz soll um 80 Prozent reduziert werden.

Anfang vom Ende des ORF

Die rechte FPÖ mischt den Österreichischen Rundfunk auf. Neu ist nicht, dass die Regierung politischen Einfluss nimmt, neu ist, dass sie dem ORF schadet.

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Der ORF im Kreuzfeuer der Kritik

Die Kritik kam von höchster Stelle. Von der Regierung. Der öffentliche Rundfunk in Österreich, der ORF verbreite Fake News. Was derzeit in der österreichischen Medienlandschaft passiert, suche seinesgleichen in der Geschichte des Landes, sagt der bekannte Medienjournalist Harald Fidler im Gespräch.

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.