DOSSIER mit 65 Beiträgen

Urheberrecht

Uploadfilter: Eine Geschichte voller Fails

Uploadfilter sollen automatisch Urheberrechtsverletzungen im Netz erkennen und geschützte Inhalte löschen. Doch wie unzuverlässig die automatische Inhalteerkennung wirklich arbeitet, zeigen viele Beispiele. Sie geben einen Vorgeschmack darauf, was mit der EU-Reform und den Uploadfiltern drohen könnte.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Leistungsschutzurecht: Ausser Spesen nichts gewesen

Die deutschen Verlage haben sich viel davon versprochen. Sie sahen im Leistungsschutzrecht einen wirksamen Hebel gegen die Übermacht von Google im Netz. Der Suchgigant und andere Aggregatoren, die selbst keine Inhalte produzieren, diese aber weiter vermitteln, sollen dafür zahlen. Wie nun die Bundestagsabgeordnete Tabea Rössner (Grüne) in ihrem Blog zeigt, schauten für die Verlage im letzten Jahr gerade mal 30’000 Euro aus dem Leistungsschutzrecht heraus. Gleichzeitig wachsen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung des umstrittenen Gesetzes. Dafür haben die Verlage bisher mehr als 2,2 Millionen Euro ausgegeben. Ein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Oder: ausser Spesen nichts gewesen.

Wie verwertet man Texte im Internet?

An den 40. Solothurner Literaturtagen vom 12. Mai befasst sich ein «Zukunftsatelier» mit der Perspektive der Urheberinnen und Urheber im Netz. Als Gast ist Philip Kübler eingeladen, Direktor von ProLitteris und Experte für Medien- und Urheberrecht. Für den Klein Report hat Philip Kübler seine vorbereitenden Überlegungen zusammengestellt.

Affen-Theater um tierisches Selfie geht in die nächste Runde

Eigentlich hatten sich die Tierschutzorganisation Peta und der Fotograf David Slater in einem Vergleich darauf geeinigt, dass ein Teil des Ertrags jenes Selfies, das ein Makake mit Slaters Kamera gemacht hatte, für den Erhalt des Lebensraums der Affen in Indonesien verwendet wird. Doch Peta und Slater haben die Rechnung ohne das Gericht gemacht, das den Vergleich nun ablehnt und ein Urteil sprechen will. Dabei geht es um die Frage, ob die Rechte von Tieren in ihrem Namen einklagbar sind. Im vorliegenden Fall versuchte die Tierrechtsorganisation Peta jahrelang, die Urheberschaft des Affen an seinem Selfie zu erstreiten.

Ad Content