DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Fall Villiger: Wieso Journalisten 29 Seiten abtippen mussten

29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.

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«Von Zensur zu reden, ist in diesem Zusammenhang verfehlt»

Wird es künftig leichter sein, missliebige Medienberichte vorsorglich verbieten zu lassen? Ein Vorschlag zu einer Gesetzesänderung aus der ständerätlichen Rechtskommission weist in diese Richtung. Manuel Bertschi, der als Rechtsanwalt regelmässig Medienbetroffene vertritt, sieht darin keine staatlichen Zensurgelüste, sondern den Versuch eines Machtausgleichs zwischen den Medien und den Betroffenen der Berichterstattung. Attentat auf die Medienfreiheit, gegängelte Weiterlesen …

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Ständeräte wollen Medienfreiheit weiter einschränken

Eine Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen im Ständerat tritt für eine subtile, aber folgenschwere Änderung der Zivilprozessordnung ein. Gerichte sollen Beiträge in Fernsehen, Zeitungen und Online-Medien in Zukunft – ohne Anhörung der betroffenen Medien – vorsorglich bereits verbieten können, wenn eine Veröffentlichung dem Gesuchsteller einen «schweren Nachteil verursachen kann».

Gericht: «Blick» verletzte Intimsphäre von Kindern

Identifizierende Berichte des «Blick» über einen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern haben die Rechte der Opfer verletzt. Die Kinder litten psychisch unter den Artikeln und wurden gemobbt. Das geht aus einem Gerichtsentscheid hervor. Der «Blick» zeigte sich bis zum Schluss des Verfahrens uneinsichtig.