Ein schwarzer Tag für die Verlage
Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.
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Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.
Nachdem die Redaktionen und Verlage in beinahe kartellistischer Geschlossenheit gegen den angeblichen Raubzug von Google im Nachrichtenmarkt geschossen hatten, beschloss das deutsche Parlament vor anderthalb Jahren die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts.
Als Abwehrinstrument gegen Google und andere «Trittbrettfahrer» im Netz forderten die Schweizer Verleger ein Leistungsschutzrecht. Jetzt buchstabiert die Verbandsspitze zurück. Ein solches Sonderrecht brauche es gar nicht. Überraschende Töne am Rande einer Medienkonferenz des Verbands Schweizer Medien. Im Gespräch mit der MEDIENWOCHE sagt Geschäftsführer Urs F. Meyer: «Ein Leistungsschutzrecht ist für den Verband kein Thema mehr.» Weiterlesen …
Das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht wäre ein völliger Fremdkörper im Bereich des Urheberrechts. Ja, mehr noch: Die Forderung nach einem Sondergesetz ist ein Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation und der Information, schreibt Jurist Willi Egloff. Der Urheberrechtsspezialist stellt drei gewichtige Missverständnisse in der Diskussion um das Leistungsschutzrecht klar. Im deutschen Bundestag wird ein Weiterlesen …
Jetzt also auch in der Schweiz: Nachdem deutsche Verleger und Chefredaktoren weitgehend faktenfrei einem Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse das Wort redeten, tun ihnen das die Schweizer Kollegen gleich. Mit Martin Spieler (Chefredaktor Sonntagszeitung) und Marc Walder (CEO Ringier) eröffnen zwei Schwergewichte mit schwachen Argumenten den Reigen. Da der Text im Ressort «Nachrichten» steht, darf man davon Weiterlesen …
In Deutschland und der Schweiz rufen die Verleger nach einem Leistungsschutzrecht. Damit wollen sie gewerbliche Nutzer ihrer Online-Inhalte wie Google News und andere Aggregatoren zur Kasse bitten. Nur: Die Verlage gehen mit Inhalten hausieren, deren Urheberrechte sie den Journalistinnen und Pressefotografen mit unfairen Verträgen abgepresst haben. Beatrice Gurzeler, Rechtsanwältin und Juristin beim Schweizer Journalistenverband impressum, Weiterlesen …