EuGH kassiert deutsches Leistungsschutzrecht
Das deutsche Leistungsschutzrecht kann nicht angewendet werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Berlin hätte die EU zuvor informieren müssen
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Das deutsche Leistungsschutzrecht kann nicht angewendet werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Berlin hätte die EU zuvor informieren müssen
Günther Oettinger hält am europäischen Leistungsschutzrecht für Verleger fest. Dass er deren Onlineangeboten damit schaden kann, will der Digitalkommissar nicht glauben.
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat seine umstrittenen Pläne zum Urheberrecht verteidigt – und seinen Kritikern begrenztes Verständnis unterstellt. Er betont, dass er die Unterstützung der Kanzlerin habe.
Günther Oettinger will sein geplantes Leistungsschutzrecht erklären – mit fragwürdigen Studien, ungebetener Berufsberatung und – wichtig – ohne jede Sachkenntnis. Außerdem scheint er nur Überschriften zu lesen.
Dürfen Überschriften wie „Wir sind Papst“ künftig nicht mehr frei verlinkt werden? Die Pläne von EU-Digitalkommissar Oettinger zum EU-weiten Leistungsschutzrecht werden nicht nur Google, sondern auch normalen Nutzern Probleme bereiten.
Google schwächen, Verlage stärken: Das deutsche Leistungsschutzrecht sollte für mehr Gerechtigkeit im Netz sorgen, blieb aber erfolglos. Nun soll es EU-Recht werden.
Zwei Jahre alt wird es diese Woche, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Viel Wirbel hat es erzeugt, für viel Unmut gesorgt. Immer mal wieder produzierte es Schlagzeilen. Heute ist es nur noch eines: ein Lehrstück für unsinniges Gesetzgebertum.
Kaum ist das Leistungsschutzrecht für Verleger eingeführt, da überlegt der Bundestag, es wieder abzuschaffen. Richtig so, meint Experte Thomas Hoeren, der vergangene Woche vor dem Ausschuss Digitale Agenda sprach. Für die Gier der Verlage hat er kein Verständnis. Er plädiert für die Rückkehr zu dem, worum es im Urheberrecht eigentlich geht: Den Schutz der Werke Weiterlesen …