DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht wegen Formfehler nicht anwendbar

Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.

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Die Verleger verlieren das Vertrauen in den Markt

Suchmaschinen wie Google sollen eine Entschädigung zahlen für das Verlinken von Artikeln. So sieht es ein Gesetzesvorhaben der EU vor. Es verkennt die Mechanismen der digitalen Ökonomie.

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