DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Buzzfeed und Vice verlieren Prozess um Verdachtsberichterstattung

Einem Arzt aus Berlin wird vorgeworfen, junge Männer in seiner Praxis sexuell missbraucht zu haben. Der Strafprozess beginnt im nächsten Jahr, doch schon diese Woche beschäftigte der Fall die Pressekammer des Berliner Landgerichts. Buzzfeed und Vice hatten in Reportagen teilweise den Namen des Arztes genannt. Der ging gegen die identifizierende Berichterstattung vor und bekam nun Weiterlesen …

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Ist es verboten, Terroristen zu inverviewen?

Die Bundesanwaltschaft bewegt sich auf heiklem Terrain: Mit einer Anklage gegen Mitglieder des sogenannten islamischen Zentralrats der Schweiz IZRS begibt sie sich in die Untiefen der Gesinnungsjustiz. Drei IZRS-Mitgliedern wird vorgeworfen, mit einem Video-Interview, das sie mit einem islamistischen Kleriker in Syrien führten, der der Al-Kaida zugerechnet wird, verbotene Terrorpropaganda betrieben zu haben. «Damit die Anklage funktioniert, muss die Bundesanwaltschaft den Beweis erbringen, dass es sich bei Chernis Arbeit in keiner Weise um Journalismus handelt, nicht mal in seiner schlechtesten Form, sondern eben um Propaganda in einem Bereich, wo Propaganda durch dieses neue Gesetz verboten ist», schreibt Daniel Ryser in der Wochenzeitung. Eine Verurteilung hätte weitreichende Folgen. «Das hiesse, dass man Leute wie Muhaysini nur noch interviewen kann, wenn man sich klar distanziert oder nachweist, dass man von deren Ideologie weit entfernt ist. Aber das ist nichts anderes als die Anwendung von Gesinnungsstrafrecht und bedeutet, dass die Gedanken, wie verwerflich sie auch sein mögen, nicht mehr frei sind», zitiert Ryser den Strafverteidiger Marcel Bosonnet.

Journalisten als Hilfssheriffs

Bei der juristische Aufbereitung er Gewaltakte anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg spielen gewisse lokale Medien eine zweifelhafte Rolle. So stellten mehrere Redaktionen der Polizei unveröffentlichtes Bildmaterial zur Verfügung, die damit Straftaten aufklären will. Eine klare Grenzüberschreitung, findet Marco Carini von der Berliner taz. Eine solche Kooperation mit den Behörden verstosse «gegen alle journalistischen Grundsätze und Gepflogenheiten. Vor Gericht haben Journalisten ein umfangreiches Zeugnisverweigerungsrecht. Sie sollen über Prozesse berichten, nicht aktiv in sie eingreifen.»

Schweizer Freiwild: Der Whistleblower

Die Europäische Union will Whistleblower besser schützen. Und die Schweiz? Hinkt hinterher. Wer hierzulande Missstände öffentlich macht, in der Firma oder in der Behörde, riskiert ernste Konsequenzen. Ein fiktives Interview.

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Fakenews wohl nicht strafbar

Nach der erfundenen Story über einen Terroranschlag in Mannheim wurde die Staatsanwaltschaft aktiv – wohl etwas voreilig.