Ein Zombie kehrt zurück
Die Bundesregierung kann es nicht erwarten, das gescheiterte Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger erneut einzuführen. Christian Rath hat sich den Diskussionsentwurf der Justizministerin angeschaut.
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Die Bundesregierung kann es nicht erwarten, das gescheiterte Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger erneut einzuführen. Christian Rath hat sich den Diskussionsentwurf der Justizministerin angeschaut.
Suchmaschinen wie Google sollen eine Entschädigung zahlen für das Verlinken von Artikeln. So sieht es ein Gesetzesvorhaben der EU vor. Es verkennt die Mechanismen der digitalen Ökonomie.
Kaum eine EU-Reform hat so viele Diskrepanzen zwischen den Ansichten der EU-Kommission, des Rats und des Parlaments zutage gebracht wie jene des Urheberrechts. Nun haben sich die Verhandler auf einen finalen Entwurf geeinigt – mit Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht.
Das neue Diskussionspapier der EU-Urheberrechtsreform sorgt auch innerhalb der Medienbranche für Wirbel.
Wenn Plattformen journalistische Werke zugänglich machen, sollen zukünftig die entsprechenden Urheber eine Vergütung erhalten – so zumindest fordert es eine Kommission des Ständerates.
Die einen produzieren Inhalte, die anderen kassieren: Springer-Chef Mathias Döpfner will das ändern. Er fordert, dass die Internet-Giganten Google und Facebook die Verlage entschädigen, wenn sie deren Produkte verwenden.
Schweizer Verleger wollen Internetriesen mit dem Leistungsschutzrecht zwingen, Geld in ihre Kassen zu spülen. Die Leistungen ihrer Journalisten bieten sie derweil gratis an. Beides ist falsch.
Der früheren schwarz-gelben Bundesregierung droht eine Ohrfeige aus Luxemburg. Das deutsche Leistungsschutzrecht hätte nach Ansicht eines EuGH-Gutachters nicht in Kraft treten dürfen. Den Verlagen könnten Millionenverluste entstehen.